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01.02.2019

20 Jahre Verbraucher-Insolvenzverfahren….


...und nun soll vieles anders werden.

...AWO KV Göttingen e.V.

20 Jahre gibt es das Verbraucherinolvenzverfahren in Deutschland. Seit 1999 haben ca. 1.400.000 Menschen dieses Verfahren durchlaufen. Wenn man sich vor Augen führt, dass die allermeisten der 1.400.000 Menschen Familie, Freunde und Bekannte haben, dürften beinahe alle Menschen in Deutschland bereits persönliche Erfahrungen mit dem Verbraucherinsolvenzverfahren gemacht haben. Das Verbraucherinsolvenzgesetz hat gesellschaftlich relevante Dimensionen entwickelt.

„Als Schuldnerberater sind wir froh, dass es das Verbraucherinsolvenzverfahren gibt“, sagt Uwe Dexheimer, seit über 25 Jahren Schuldnerberater der AWO Göttingen. „Wenn ich nur daran denke, wie aussichtlos vor 1999 eine Gesamtentschuldung oft genug war, ist das Verbraucherinsolvenzverfahren für die Betroffenen ein absoluter Gewinn.“

„Der Nutzen für die Betroffenen ist das eine, aber auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene darf man den Nutzen der Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht unterschätzen“, ergänzt Thomas Bode, Referent für Schuldnerberatung des Bezirksverbands der AWO in Hannover und Schuldnerberater bei der AWO Göttingen. „Wenn man mit ins Bild nimmt, welche Auswirkungen es auf unsere Gesellschaft- und speziell Wirtschaftsordnung haben könnte, wenn die 1.400.000 Millionen Menschen nicht entschuldet wären, ist die Verbraucherinsolvenz ein Verfahren, von dem die Gesellschaft als Ganzes profitiert.“

Zur Frage, ob die Verbraucherinsolvenz von den Menschen erfolgreich durchlaufen wird, gibt es deutlich weniger Untersuchungen, als man bei der Bedeutsamkeit des Verfahrens erwarten dürfte. Als einziges Bundesland hat bisher Niedersachsen Zahlen darüber, wie viele Menschen erfolgreich durch eine Verbraucherinsolvenz kommen. Franziska Große, Dezernatsleiterin im Landesamt für Statistik Niedersachsen, erklärt, dass von den ca. 27.000 Menschen, die 2009 und 2010 ins Verbraucherinsolvenzverfahren gegangen sind, lediglich etwa 5% der Menschen die sogenannte Versagung der Restschuldbefreiung bekommen haben.

Spannend wird in naher Zukunft sein, wie das deutsche Verbraucherinsolvenzverfahren von Bestrebungen einer Harmonisierung von Entschuldungssystemen in Europa betroffen sein wird. Ganz aktuell haben sich der EU-Rat und das EU-Parlament auf eine Harmonisierung geeinigt, die nur noch von der EU-Kommission ratifiziert werden muss. Ein zentraler Punkt bei der Harmonisierung betrifft Deutschland erheblich. Gemäß den Vorgaben aus Europa sollen die Verfahren generell höchstens 3 Jahre statt der derzeitigen bis zu 6 Jahren dauern. Insgesamt umfasst die Harmonisierungsbestrebung wesentliche Punkte, die dazu führen müssen, dass das Deutsche Insolvenzgesetz geändert wird. Die Diskussion zur Umsetzung der Harmonisierungsvorgaben ist spätestens jetzt eröffnet.

www.schuldnerberatung-awo-goettingen.de

 

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