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02.11.2018

EU bestätigt Kommunalisierung der ÖPNV-Ausgleichsleistungen Landrat Reuter


Zusätzliche Leistungen in der Region gesichert

...LK Göttingen

Die EU-Kommission hat die Kommunalisierung der Ausgleichsleistungen für Ausbildungsverkehre bestätigt. Zahlungen des Landes, mit denen Rabatte in der Schülerbeförderung ausgeglichen werden, können damit weiterhin direkt an die Landkreise überwiesen werden.

„Die eindeutige Haltung der EU-Kommission begrüße ich sehr. Sie sichert die zusätzlichen Leistungen in unserer Region“, kommentiert Landrat Bernhard Reuter. Die Kommission stelle damit das Gemeinwohl über Einzelinteressen der Busunternehmen.

Das Land stützt den ÖPNV mit rund 90 Millionen Euro und fördert zusätzlich Mobilitätsverbesserungen mit 20 Millionen Euro. Diese Mittel werden auf die Landkreise und kreisfreien Städte gemäß den Faktoren Einwohner, Fläche und Demografie verteilt und dienen der Attraktivitätssteigerung des ÖPNV. Im Landkreis Göttingen werden damit unter anderem Angebotsverbesserungen im Südharz und bessere Verbindungen rund um Herzberg finanziert. Die Einrichtung der Schnellbuslinie Duderstadt-Göttingen wird ebenfalls aus diesen Mitteln unterstützt.

Nach der Entscheidung der EU-Kommission erklärt Landrat Reuter: „Die Landesregierung sollte ermutigt sein, weitere finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies wäre eine große Hilfe bei der 2020 geplanten Tarifstrukturreform mit niedrigeren Fahrpreisen im Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen.“

Hintergrund:

Der Niedersächsische Landtag hatte im Jahr 2016 eine Novellierung des Nahverkehrsgesetzes beschlossen, um die Landesmittel für den Schülerverkehr ab dem 01.01.2017 den Landkreisen und kreisfreien Städten zuzuweisen. Zuvor waren die Zahlungen an die Verkehrsunternehmen geflossen. Der Gesamtverband Verkehrsbetriebe Niedersachsen (GVN) hatte gegen die neue Regelung Beschwerde eingelegt, diese wurde nun von der EU-Kommission zurückgewiesen.

 

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