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22.10.2018

Schulentwicklungsplan: Mehr Fragen als klares Bekenntnis zu den Schulen


Christel Wemheuer, Marcel Riethig und Nadia Affani beim Schulausschuss

Landkreis Göttingen legt einen ersten Entwurf vor / Öffentliche Anhörung am 1. November

von Herma Niemann

Göttingen/Bad Grund/Hattorf. Begeisterung sieht anders aus, und sie war den Besuchern des Schulausschusses, der am Donnerstag im Göttinger Kreishaus tagte, auch nicht so recht abzugewinnen. Im Mittelpunkt der Sitzung stand der Schulentwicklungsplan des Landkreises Göttingen für die Jahre 2018 bis 2021, vorgestellt vom Kreisrat Marcel Riethig.

Wie in den vergangenen Wochen zuvor konnte auch diese betonte „Umsetzung mit Augenmaß“ und die „Unterstützung der zukunftssicheren Standorte“ es nicht schaffen, die Eltern und die Schulvertreter zu beruhigen. Kurzum: Der Plan wirft Fragen auf und lässt ein klares Bekenntnis zu den Schulstandorten vermissen.

Riethig betonte zunächst, dass es sich bei diesem Termin um eine reine Vorstellung des Plans handele, der ein erster Entwurf sei. Diesem Entwurf liege die zentrale Frage zugrunde, wie der Landkreis die Schulen in seiner Trägerschaft unterstützen könne, um sich positiv zu entwickeln. „Die pädagogischen Konzepte der Schulen sind es, die zu einer positiven Entwicklung beitragen. Nicht der Landkreis entwickelt, sondern unterstützt dabei“, so Riethig. Dies wiederum zeige sich darin, wie die Eltern der Schulkinder diese Darstellung reflektieren, nämlich durch ihr Anwahlverhalten. Der Schulträger, also der Landkreis, schaffe lediglich die Rahmenbedingungen.

Und genau hier ergeben sich auch für Frank Keller, Schulleiter der Oberschule (OBS) Badenhausen, eine Menge Fragen. Seit Jahren heißt es aus der OBS, dass der Werk- und der Technikraum dringend saniert und besser ausgestattet werden müssen. Investitionen blieben bisher aus. „Ich kann dann auch Eltern verstehen, wenn sie bei der Besichtigung die Räume sehen und die mit der Ausstattung an anderen Schulen vergleichen”, so Keller am Freitag .

Unvergessen bleibt in der Gemeinde Bad Grund, das Agieren des Landkreises in diesem Jahr: So wurde ein Teil der Planungskosten der Erweiterung des HöhlenErlebnisZentrums aus Mitteln, die aus dem Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung der OBS Badenhausen bereitgestellt waren, abgezwackt – immerhin 50.000 Euro. Zu betonen sei hier jedoch, so Riethig weiter, dass der Landkreis deutlich mehr Geld dafür in die Hand nehme, nämlich dauerhaft 5,5 Millionen Euro mehr. In 2016 seien es 22,7 Millionen Euro und in 2018 27,7 Millionen Euro gewesen. „Der Landkreis leistet damit einen Kraftakt und spart nicht an der Bildung, sondern gibt deutlich mehr aus. Und das zielgerichtet und nicht im Gießkannenprinzip“.

Der Plan zeigt aber auch, dass nicht für alle Schulen Geld zur Verfügung steht. Allein für die Oberschule Badenhausen wird das Investitionsvolumen auf rund 2,1 Millionen Euro taxiert. Die Brandschutzmaßnahmen werden als mittel und hoch eingestuft. Oberstes Ziel sei der Ausbau und die Sicherung der Qualität, und das ginge auch über finanzielle Ziele hinaus. Dazu würden kurze Wege für die Schüler im ländlichen Raum gehören und ein auskömmliches Schulangebot, aber natürlich innerhalb der finanziellen Möglichkeiten, um das Beste zu erreichen. Diese Ziele richten sich natürlich vor allem, aber nicht ausschließlich, an Schulstandorte, die zukunftsfähig seien, betonte der Kreisdezernent. Grundsätzlich sei im Plan vorgesehen, keine Veränderung bei den Schulbezirken vorzuschlagen. „Die jetzigen Schulen gründen auf ihren Bezirken“. Je nachdem, wie man die Einzugsbereiche schneiden würde, könnten schon kleine Veränderungen zu großen Folgen führen.

Riethig ging auch auf den vermeintlichen Kompromiss für den Oberschulstandort Hattorf, nämlich den Beschluss vom 6. März, ein, den er als einen guten und akzeptablen Kompromiss bezeichnete, den die Kreisverwaltung allen Planungen zugrunde lege. Auch halte man an dem Klassenbildungserlass fest, der eine Mindestanmeldezahl von 29 Schülern fordert, also der geforderten Zweizügigkeit für die Oberschulen. „Der Klassenbildungserlass stellt sicher, dass auch Mittel und Ressourcen vom Land bereitgestellt werden“.

Aber der Plan sei veränder- und gestaltbar, so Riethig, der betonte, dass es der Verwaltung wichtig sei, einen größtmöglichen Konsens zu finden, weil das wichtig für die Verlässlichkeit sei. Besonders wichtig sei auch eine faire und sachliche Argumentation. Nicht nur unter den Besuchern, sondern auch bei einigen Ausschussmitgliedern stieß die erneute Formulierung unter Punkt 7 „Aufträge an die Verwaltung” auf Missfallen.

Hier heißt es unter anderem, dass im Falle einer Schulaufhebung der Kreisausschuss dem Landrat die Aufhebung überträgt, sofern sich nicht mindestens ein Schüler mehr als die im Klassenbildungserlass genannten Schülerzahlen anmeldet. Hier gab Jens Haepe (CDU) zu bedenken, wenigstens zusätzlich noch den Kreisausschuss oder Kreistag mit in den Prozess einer Schließung einzuschalten.

Dazu sagte Riethig, dass man ein solches Signal überdenken sollte, wenn man zwar den Landrat damit beauftrage, aber zusätzlich noch ein anderes Gremium der Entscheidung überordne. „Bei mir erzeugt es ein gewisses Misstrauen, wenn die Entscheidung uüber eine Schulschließung allein der Landrat inne haben soll“, so Dr. Eckhard Fascher (Linke).

Festgehalten ist aber auch, dass eine Betrachtung der Folgejahre geschehen soll, und falls es sich um eine einmalige Unterschreitung handeln sollte, der Landrat keinen Antrag auf Aufhebung einreichen werde. Hoffnung keimt auf, endgültig ist nichts, am Donnerstag, 1. November, soll es von 16 bis 20 Uhr eine öffentliche Anhörung zum Schulentwicklungsplan an der BBS II in Göttingen geben.

Auf Nachfrage heißt es, dass im Bedarfsfall ein zweiter Termin möglich ist. Die Akteure im Altkreis Osterode würde eine nähere Möglichkeit mehr gefallen.

 

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