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04.10.2018

Heizen ist Einstellungssache – Energieagentur unterstützt beim cleveren Heizen


Beratungskampagne für Hauseigentümer in der Region Göttingen startet am 1.10.2018

...Energieagentur Region Göttingen e.V.

Passend zu Beginn der Heizperiode können die Heizungsvisiten in Anspruch genommen werden. Durch einen optimierten Heizbetrieb können Hauseigentümer den Ausstoß von Treibhausgasen senken und den eigenen Geldbeutel entlasten. Die anderthalbstündige Heizungsvisite bietet Hausbesitzern die Möglichkeit, ihre Heizungsanlage durch einen unabhängigen Energieberater unter die Lupe nehmen zu lassen.

Als Ergebnis des Beratungsgesprächs gibt es Tipps für Optimierungs- und Sanierungsmaßnahmen und zu Fördermitteln. So zeigen die Experten bei einem Hausbesuch ganz individuell, welche Maßnahmen überhaupt in Frage kämen und wie sich das Ganze finanzieren ließe. „Denn nicht immer ist gleich der Austausch der kompletten Heizungsanlage nötig“, erklärt Doreen Fragel, Geschäftsführerin der Energieagentur.

Bereits mit kleinen technischen Verbesserungen lasse sich viel erreichen, zum Beispiel mit der individuell abgestimmten Einstellung der Heizung oder einem sogenannten „hydraulischen Abgleich“, nach dem jeder Heizkörper genau so viel Heizwasser durchströmt, wie wirklich für den Raum gebraucht wird. Damit wird in der Summe weniger Heizenergie benötigt. Auch das eigene Heizverhalten ist entscheidend für den Energieverbrauch. Beide Aspekte werden in der Heizungsvisite thematisiert.

Die Beratung wird im Rahmen des Gemeinschaftsprojektes „clever heizen!“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen, der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und der Energieagentur Region Göttingen durchgeführt. Die Beratungen sind Bestandteil der Gebäude-Energieberatung der Verbraucherzentrale und sind gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Ratsuchende hat für diese Beratung im Wert von 220 Euro lediglich einen Eigenanteil von 20 Euro zu bezahlen. Die Anmeldung ist telefonisch unter 0551 / 38 42 13 10 möglich.

Noch ein guter Tip für Hauseigentümer:

Für Hauseigentümer, die ein Haus nach dem 1.2.2002 erworben haben und die Heizung vor 30 Jahren (derzeit 1988) gebaut wurde und kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel ist, besteht eine Nachrüstpflicht für Heizkessel mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen. Wurde dem nicht nachgekommen und geht von der den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechenden Heizung zum Beispiel ein Brand aus, so greift möglicherweise der Versicherungsschutz nicht. Darum ist allen Hauseigentümern zu raten, die gesetzlichen Verpflichtungen der EnEV (Energieeinsparverordnung) sowie den Versicherungsschutz zu prüfen. Ein erster Schritt bietet die Heizungsvisite.

 

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