Regionales / Gem. Bad Grund / Windhausen

22.09.2018

Kurzfristige Verwirrung wegen neuer Kita-Beiträge


Seit August zahlen Eltern keine Kindergartenbeiträge mehr. Aus diesem Grund entfällt auch die Ermäßigungsregelung

Seit August sind alle drei Kindergartenjahre beitragsfrei / Geschwisterermäßigung fällt dadurch weg

...von Herma Niemann

Bei der Zustellung der neuen Kindergartenbeiträge in den letzten Wochen, ist es bei einigen Eltern wohl zu leichten Verwirrungen gekommen. Deswegen waren auch einige Eltern zu der Gemeinderatssitzung am Donnerstag in den Sitzungssaal des Rathauses in Windhausen gekommen.

Nach der bisherigen Sozialstaffelung ab dem Kindergartenjahr 2017/18 für Krippen- und Kindergartenplätze galten nämlich Ermäßigungen. Für zwei Kinder, die zeitgleich die gleiche Einrichtungbesuchen, wurde das Entgeld für das zweite Kind um 50 Prozent gemindert. Weitere Kinder waren von den Entgeltzahlungen befreit.
Aufgrund der neuen gesetzlich geregelten Beitragsfreiheit für Kinder im Kindergartenalter beziehungsweise von der Vollendung des dritten Lebensjahres bis zur Einschulung entfällt die bisherige Beitragsregelung einschließlich der Sozialstaffelung mit Wirkung ab dem 1. August.

Die Regelung für Geschwisterkinder in der Krippenbetreuung basiere auf der Tatsache, dass eine Geschwisterermäßigung nur auf einen Beitrag gewährt werden könne, der tatsächlich auch verlangt werde, so der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, in der Sitzung. Da für ein Kind im Kindergartenalter beziehungsweise ab dem dritten vollendeten Lebensjahr kraft Gesetz die Beitragsfreiheit greife, rücke das ältere Geschwisterkind im Krippenalter an die erste Stelle, wodurch der volle Krippenbeitrag entrichten werden müsse. Für noch ein weiteres Geschwister- oder auch Zwillingskind wären 50 Prozent des Beitrages zu zahlen, ab dem dritten Kind im Krippenalter entfalle eine Beitragspflicht.

Die erste Verwirrung, so Dietzmann, sei entstanden, da die träger der Kindertagesstätten noch die veraltete Regelung angewandt hätten, obwohl die Verwaltung rechtzeitig darüber informiert habe, die neue Regelung zu verwenden. „Wir wollen rückwirkend natürlich niemanden benachteiligen“, so Dietzmann. Deshalb wurde dem Vorschlag, die bisherige Geschwisterregelung noch bis zum 30.

September und erst ab 1. Oktober die neue Regelung anzuwenden, einstimmig von den Ratsmitgliedern angenommen. Wobei der Verwaltungschef an dieser Stelle darauf hinwies, dass sich die Geschwisterermäßigung Krippe nur auf die fünf Stunden der Regelbetreuung beziehe.

In seinem Bericht erwähnte Dietzmann auch noch einmal die verschiedenen Straßenbau-Projekte in der Gemeinde. Aufgrund der rasant angestiegenen Kosten für den Straßenbau, müssen teilweise die Ausschreibungen neu erfolgen, wie etwa bei den Maßnahme Bergstraße/Schurfbergstraße und Rösteberg in Bad Grund. „Wir haben die leidvolle Erfahrung von explodierenden Kostensteigerungen gemacht“, so Dietzmann, der betonte, dass es keine Freude sei, sich momentan mit Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zu beschäftigen, was wohl auch der guten Marktlage geschuldet sei. An dieser Stelle appellierte Patrick Schmidt (FWG) an höhere Stellen, wie er es nannte, noch mehr Förderprogramme ins Leben zu rufen, um die Bürger, die durch Höhe Kosten bei den Baumaßnahmen auch höhere Anliegeranteile zahlen müssen, mehr zu entlasten.

Des Weiteren informierte der Verwaltungschef darüber, dass das Land als Baulastträger in den Jahren 2019 bis 2022 mindestens zehn Brückenbauwerke auf der B 243 zwischen der Abfahrt Gittelde Nord und Badenhausen/Landwehr sanieren werde. Die Gemeinde werde während der Bauphasen jedoch darauf achten, dass die Umleitungen nicht zu allzu großen Belastungen für die dementsprechenden Anlieger führen.

 

Anzeige