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30.08.2018

wir haben dennoch ein gutes Gewissen

Die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Göttingen nimmt den Nasenstüber des Verwaltungsgerichts auf Antrag der NPD demütig an.

...CDU-Fraktion im Kreistag

Wir wissen: Die NPD ist keine verbotene Partei, sie hat in unseren Augen aber verfassungsfeindliche Programmteile und betätigt sich als politischer Rattenfänger im Kreise enttäuschter Bürger. Wenn wir zusammen mit den anderen Fraktionen einen Aufruf gegen die „Eichsfeldtage“ der NPD in Leinefelde mitgetragen haben, haben wir das mit gutem Gewissen getan.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts 1 B 462/18 vom gestrigen Tage ist aber in weiterer Hinsicht von Bedeutung: Das Verwaltungsgericht rügt nach unserer Auffassung zu Recht einen Beschluss des Kreisausschusses zu politischen Aktionen außerhalb unserer Landkreisgrenzen. Wir werden diese Mahnung in Zukunft bei den in der Mehrheitsgruppe und der Gruppe Linke-Piraten-Partei so beliebten Resolutionen gegen Vorgänge außerhalb unseres Landkreises zu berücksichtigen haben.

 

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