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11.07.2018

Polizeihauptkommissar Volker Hahn warnte vor Tricks


Polizeihauptkommissar Volker Hahn informierte den Frauenchor Katzenstein und einige Gäste

...von Petra Bordfeld

Der Frauenchor Katzenstein hatte Volker Hahn vom Polizeikommissariat Osterode nicht zu einer Chorprobe ins Paul-Schneider-Haus geladen, sondern um Einblicke über das breite Spektrum der Trickbetrügereien und Trickdiebstähle zu erhalten.
So zeigte der Gast unter dem Motto „Sicherheit überall“ an realen Beispielen auf, dass sehr oft gerade ältere Menschen von „Verwandten“ angerufen oder von „Amtspersonen“ an der Haustür belästigt werden.

Beispielsweise schildern die Telefon-Täter eine finanzielle Notlage. Bei der Bitte, kurzfristig mit Bargeld Hilfe zu erhalten, geht es stets um hohe Gelbeträge, welche der angebliche Verwandte nicht selbst abholen kann, und aus dem Grund eine Vertrauensperson vorbeigeschicken wird. Nicht seltener werden aber auch große Gewinne angepriesen.

Leider tauchen mittlerweile auch Täter auf, die sich beispielsweise als Mitarbeiter der Elektrizitäts-, Gas- oder Wasserwerke, von der Hausverwaltung, der Kirche, Krankenkasse oder der Polizei „ausweisen“. Niemand sollte sich von der Bekleidung oder das selbstsichere Auftreten der Betrüger in Sicherheit wiegen lassen.
Polizeihauptkommissar Volker Hahn empfahl, sich von Amtspersonen immer den Dienstausweis zeigen zu lassen und diesen sorgfältig zu prüfen. Zudem rief er dazu, bei vorhandenem Zweifel bei der Behörde oder der Polizei nachzufragen. Handwerkern sollte nur Einlass in die Wohnung bekommen, wenn sie selbst bestellt oder von der Hausverwaltung angekündigt wurden.

In jedem Fall ist das erste Ziel aller Trickdiebe und Betrüger an der Haus- oder Wohnungstür, Einlass zu bekommen. Dabei werden viele Machen angewendet. Ob es die Bitte um ein Glas Wasser ist, Grußkartenschreiben, Blumen- oder Geschenkabgaben sowie die Bitte auf Toilette gehen zu dürfen. In so einem Fall empfahl der Polizist, nicht unfreundlich, aber bestimmt aufzutreten und auf einen gleich eintreffenden Besucher hinzuweisen und dem ungebetenen Gast keinen Zutritt zu gewähren. Gegebenenfalls sollte man einen Rettungsdienst informieren, der besser helfen kann. Hahns klare Botschaft war: „Fremde bleiben draußen!“.

Sollte man sich doch zu einem Haustürgeschäft oder einem Kauf im Rahmen einer Kaffeefahrt hinreißen lassen und fühlt sich dann über den Tisch gezogen, dann bleibt –insofern kein Bagatellgeschäft, also unter 40 Euro vorliegt, und man den Verkäufer nicht selbst gerufen hat- auf jeden Fall ein Widerspruchsrecht.

Zum Abschluss des interessanten und informativen Vortrages waren dann noch der Geldautomat und die Kontokarte ein Thema. In diesem Zusammenhang wies der Volker Hahn eindringlich daraufhin, die Karte sorgfältig zu verwahren und keinerlei Notizen in der Geldbörse oder der Handtasche zu haben, auf der die Geheimzahl steht. Häufig würden im Anschluss von Taschendiebstählen sofort auch hohe Summen von den Konten abgehoben und somit der Schaden noch um ein Vielfaches höher. Nach dem Abheben von hohen Geldbeträgen sollten diese nicht einfach in der Handtasche verwahrt werden. „Wertgegenstände und Geld gehören nicht in die Handtasche. Sie werden in Innentaschen am Körper verwahrt“.

 

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