Regionales / Gem. Bad Grund / Windhausen

08.06.2018

Lieber einmal mehr den Zähler checken


Ab und zu ein Blick auf die Wasseruhr kann nicht schaden, um einem höheren Verbrauch schnell auf die Schliche zu kommen. Manchmal ist nur eine defekte WC-Spülung dafür verantwortlich.

Sitzung des Betriebsausschusses / Betriebsleiter legte Bericht vor

von Herma Niemann

Für die Eigentümer einer Immobilie in Bad Grund war der Schrecken vermutlich groß als sie die Jahresabrechnung des Energieversorgers bekamen. Denn für eine Mietwohnung in ihrem Gebäude müssen sie 17.500 Euro für den Wasserverbrauch nachzahlen.

Vermutlich hat dieser hohe Verbrauch an einer defekten WC-Spülung gelegen, wie der Kämmerer Volker Höfert am Montag im Betriebsausschuss berichtete. Einen Rohrbruch habe man ausschließen können, natürlich leider zum Nachteil des Immobilienbesitzers, denn sonst hätte die Gemeinde Bad Grund ihm wenigstens die Abwassergebühr erlassen können.

Hier sei an Hausbesitzer zu appellieren, regelmäßig ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und gegebenfalls jemanden mit einer regelmäßigen Kontrolle der Anlagen zu beauftragen. In diesem Fall habe man jedoch mit dem Eigentümer eine Stundung vereinbart. Ob für die hohen Kosten der Mieter in Regress genommen werden kann, sei fraglich. Die Schuld soll bis zum Jahr 2024 getilgt sein, so Höfert. Aufgrund eines Rohrbruchs war auch in Eisdorf ein Eigentümer mit einem höheren Wasserbrauch von 1.800 Kubikmetern konfrontiert. In diesem Fall wurde jedoch die Abwassergebühr in Höhe 5.300 Euro gutgeschrieben.

In der Sitzung lieferte auch der Betriebsleiter, Uwe Schiller, seinen Bericht ab. Zum fast abgelaufenen Halbjahr habe man zwölf Rohrbrüche in der Gemeinde verzeichnet, davon acht, die in der finanziellen Zuständigkeit der gemeindeeigenen Ver- und Entsorgungsbetriebe liegen. Des Weiteren berichtete Schiller, dass die Ergebnisse der turnusmäßigen Beprobungen durch das Labor der Harzwasserwerke noch nicht vorliegen. In dieser Woche soll noch die zweite Probeentnahme durch das Labor stattfinden.. Erstmalig soll auch das Wasser im Bereich der Übergabestelle Harzwasser/Mönchesumpf überprüft werden, um Veränderungen des Wassers festzustellen auf dem Wege vom Wasserwerk/Söse bis hin nach Badenhausen.

Was den Abwassernetrieb allegemein betreffe, sei die Schlammpumpe im rechten Nachklärbecken ausgetauscht worden. Außerdem berichtete der betriebsleiter, dass die Ausschreibungen der Photovoltaikanlagen auf den Betriebsgebäuden der ARA Förste durchgeführt wurden. Drei Angebote seien inzwischen eingegangen, die Unterlagen würden derzeit durch die Betriebsleitung geprüft und ein Vergabevorschlag erarbeitet. Preislich würden sich die Angebote dicht beieinander befinden und auch im Rahmen der Vorkalkulation un der genehmigten Haushaltsmittel liegen. Zum Thema Friedhöfe berichtete Schiller, dass die geplante Allee auf dem Friedhof Eisdorf erstellt wurde. Auf dem Friedhof Badenhausen sei die Hecken-Neuanpflanzung abgeschlossen. „Sämtliche Pflegearbeiten laufen überall planmäßig“, so Schiller.

Während der Sitzung nahmen die Ausschussmitglieder die Beschlussvorlage „Instandhaltung der Kanalisation“ zustimmend zur Kenntnis. Bei der Vorlage handelt es sich um den bericht des Niedersächsischen Landesrechnungshofes über die überörtliche Prüfung. Diese sollte Aufschluss darüber liefern, ob und welche Maßnahmen die Gemeinde Bad Grund zur Vorsorge getroffen hat und trifft, um das auf den privaten und gewerblichen Grundstücken anfallende Wasser ordnungsgemäß abzuleiten. Insbesondere wurde geprüft, ob die Gemeinde strategische und operative Ziele zur Instandhaltung der Kanalinfrastruktur hat und wie diese gesteuert werden. Weiterhin wurde auch geprüft, ob ein aktueller Überblick über den Zustand der Abwasseranlagen vorhanden ist und darauf aufbauend ein Sanierungskonzept umgesetzt wird. Zu den Ausführungen des Landerechnungshofes hat die Gemeinde eine ausführliche Stellungnahme mit notwendigen korrigierenden Hinweisen und weitergehenden Ergänzungen zu den Prüfungsfeststellungen eingericht.

Zusammenfassend wird in den Prüfungsergebnissen bemängelt, dass die Gemeinde kein eigenständiges Kataster für Baumstandorte im Nahbereich von Kanälen habe. Ein solches Kataster wäre laut Landesrechnungshof wünschenwert, weil es Risikostellen aufzeige. Ebenso sollte die Gemeinde auch prüfen, ob sie die Kosten für die Reinigung des überdurchschnittlich hohen Frendwasseranteils teilweise gebührenrechtlich ausgrenzen müsse. Hierzu führt die Gemeinde aus, dass im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung regelmäßig Baumkontrollen stattfinden. Die Erstellung eines eigenen Baumkatasters beziehungsweise einer verknüpfung zu einem Kataster wird für nicht erforderlich gehalten, da die Auswertungen von durchgeführten Kanalinspektionen eher Schäden durch harztypische geologische Konvergenzen als durch Wurzekeinwüchse aufweisen würden. Die Notwendigkeit eines Baumkatasters werde im Hinblick auf die Größe der Gemeinde nicht gesehen.

Was die Schmutzwassergebühren anginge, führt die Gemeinde aus, dass auf den ersten Blick der Fremdwasseranteil im Prüfungszeitraum mit rund 73 und 78 Prozent recht hoch erscheine und auch über dem Landesdurchschnitt (23 Prozent) liege. Jedoch seien im Prüfungsbericht nicht die spezifischen Gegebenheiten in Bezug auf das vorhandene Kanalisationsnetz miteinbezogen worden. Das hiesige Kanalnetz umfasse zu einem Teil von rund 15 Prozent eine Mischwasserkanalisation, deren erhöhte Mengenzuflüsse bereits bei Planung der Kläranlage Mitte der 1980er Jahre einbezogen wurde. So seien seinerzeit rund 2,6 Mio Kubikmeter Zulaufmenge bei einem regelmäßigen Fremd- und Regenwasseranteil von rund 79 Prozent berücksichtigt worden. In der Folgezeit wurde der Zulauf durch umfassende Sanierungsmaßnahmen im Bereich des Mischwasserkanalnetzes in Badenhausen deutlich reduziert, sodass bereits Mitte der 1990er Jahre ein Rückgang zu verzeichnen gewesen sei.

Im Übrigen müsse berücksichtigt werden, so Höfert, dass sowohl die Planung als auch der betrieb des Kanalnetzes und insbesondere der Hauptkanäle in Form von Freispiegelleitungen bis zur Kläranlage Förste die vorhandenen Fremd- und Regenwassermengen zum störungsfreien Betrieb geradezu voraussetze. „Eine deutliche Minimierung der Mengen würde zusätzlichen Spül- und Reinigungsaufwand, der mit Kosten verbunden ist, auslösen, der bislang vermeidbar war“, betonte Höfert. Im Übrigen sehe der Kämmerer das Prüfungsergebnis nicht als Kritik, sondern als einen Hinweis. Es soll vermieden werden, dass ein Entsorger schlampig mit seinen Anlagen umgehe.

Bevor die Beschlussvorlage demnächst dem Rat der Gemeinde zur Abstimmung vorgelegt wird, soll diese noch durch den verwaltungsausschuss und auch noch in den Fraktionen besprochen werden.

 

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