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12.03.2018

Testkäufe im Rahmen des gesetzlichen Jugendschutzes


Nachgestellte Szene

Verkauf von Alkohol an Jugendliche in zwei von sieben Läden

...LK Göttingen

Im Rahmen des Jugendschutzes wurden in den vergangenen Tagen Test­käufe in der Region Osterode durchgeführt. In Kooperation mit der Polizeiin­spektion Northeim/Osterode wurden sieben Verkaufsstellen von jugendli­chen Testkäuferinnen und -käufern überprüft. Dabei wurden die Jugendli­chen beauftragt, alkoholische Getränke und Tabakwaren zu erwerben. In zwei der sieben Verkaufsstellen wurde ihnen Alkohol verkauft.

Die Testkäufe sollen das Verkaufspersonal nicht vorführen, sondern Verkäuferinnen und Verkäufer für den Jugendschutz sensibilisieren. Insbe­sondere in den Supermärkten wird das Personal entsprechend geschult. Elektronische Kassensysteme tragen dazu bei, das Alter von Kunden zu überprüfen. Das Alter von jungen Menschen einzuschätzen stellt das Perso­nal an der Kasse oft vor Probleme. Eine Überprüfung des Personalausweises bleibt hier unabdingbar.

Auffällig bei den jüngsten Testkäufen war, dass der gesetzlich vorgeschrie­bene Aushang des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit zwar überall vorhanden, jedoch schwer zu finden ist. Oft ist er eher unauf­fällig, teilweise farblich neutral, angebracht.

In den anschließend an die Testkäufe durchgeführten Beratungsgesprächen wurden die Verkäuferinnen und Verkäufer auf die Wichtigkeit der Einhal­tung des Jugendschutzgesetzes hingewiesen. Die zuständigen Beschäftigten des Landkreises Göttingen und der Polizeiinspektion Northeim/Osterode bieten auch weiterhin Jugendschutzschulungen an. An den Berufsbildenden Schulen in Osterode werden, nach den Osterferien, wieder Schulungen ins­besondere für Auszubildende im Einzelhandel, angeboten.

Informationen zum Jugendschutz sowie Beratung gibt es beim Landkreis Göttingen: Peter Dzimalle, Telefon 05522 960-4750.

 

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