Politik / Wirtschaft / Bildung

20.02.2018

OBS Hattorf soll eigenständig bleiben


...CDU - Fraktion Göttingen

In der vergangenen Woche wurden die Kreistagsabgeordneten mit der von der Kreisverwaltung vorgelegten Beschlussvorlage 0042 / 2018 konfrontiert. Hierin heißt es, dass die Oberschule Hattorf mit Ablauf des Schuljahres 2017 / 18 aufgehoben werden soll.

Diese dringende Notwendigkeit zur Aufhebung der Hattorfer Oberschule teilt die CDU-Fraktion im Kreistag definitiv nicht. Die von der Verwaltung zitierten Zahlen aus der Verordnung für die Schulorganisation beschreiben Mindestzahlen, die insbesondere bei der Neugründung von Schulen zu Grunde gelegt und nachgewiesen werden müssen. Bei der Oberschule in Hattorf handelt es sich aber um eine bestehende Schule, bei der nach dem Klassenteilungserlass verfahren werden kann. Demnach ist die Zweizügigkeit der Schule in Hattorf die nächsten Jahre gewährleistet, da durchgängig mit mehr als 28 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang gerechnet werden kann.

Die anstehende Pensionierung des Schulleiters Klaus Wagner und die Bewerbung der stellvertretenden Schulleiterin an eine andere Schule sollte die Kreisverwaltung nicht als Argument für die Aufhebung einer bestehenden und gut angenommenen Schule vorschieben. Personalentwicklung und –veränderungen gehören zum täglichen Geschäft in Schulen und leider kommt es immer wieder mal vor, dass Schulen übergangsweise kommissarisch geleitet werden müssen. In vielen Grundschulen ist das seit vielen Jahren unvermeidbar.

Die CDU wird sich dafür stark machen, dass die zum Schuljahr 2018 / 19 vakanten Leitungsstellen an der Oberschule in Hattorf ausgeschrieben und schnellstmöglich wieder besetzt werden können. Nur wenn sich dafür keine potenziellen Bewerber finden sollten, müssen andere Möglichkeiten wie die Zusammenlegung mit einer anderen Schule im Schulausschuss und auch mit den betroffenen Schulen diskutiert werden.

Der schulpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Jens Haepe verweist hier auf § 106 des NSchG, wobei die Schulträger bei Fragen der Aufhebung von Schulen das Interesse der Erziehungsberechtigten zu berücksichtigen und die raumordnerischen Anforderungen an Schulstandorte und Einzugsbereiche zu erfüllen haben. Insbesondere in „strukturschwächeren Räumen“ wäre es das falsche Signal gut angewählte Schulen, zu denen man die OBS in Hattorf mit derzeit 242 Schülerinnen und Schülern zweifelsfrei zählen kann, zu schließen.

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