Politik / Wirtschaft / Bildung

13.01.2018

Alleinerziehende warten immer noch auf Unterhaltsvorschuss


Im Landkreis Göttingen liegen 1209 Anträge von Alleinerziehenden auf Unterhaltsvorschuss vor

Seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes im vergangenen Jahr kommt es zu erheblichen Verzögerungen

Von Herma Niemann

Im Juli des vergangenen Jahres sollte die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) in Kraft treten, dies verschob sich jedoch auf Mitte August und jetzt im Januar warten aber immer noch viele Alleinerziehende auf ihr Geld.

Geld, auf das mit Sicherheit die meisten der alleinerziehenden Mütter und Väter dringend angewiesen sind. Inzwischen liegen 1209 Anträge von Betroffenen beim Landkreis Göttingen vor, von denen erst 251, das entspricht etwa einer Quote von 21 Prozent, abgearbeitet sein sollen, wie Andrea Riedel-Elsner (Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit) am Mittwoch auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigte.

Die Bearbeitung der Anträge erfolge chronologisch, also nach Eingang. Das Geld werde nach der Bewilligung immer im nächsten Zahllauf rückwirkend ausgezahlt. Der Zahllauf erfolgt 14-tägig. Mit dem Land werden die Gelder monatlich abgerechnet.
Drei zusätzliche Stellen seien zur Bearbeitung geschaffen worden, die jedoch auch erst eingearbeitet werden müssen, und aufgrund der hohen Antragszahl soll in der kommenden Woche sogar noch eine weitere Stelle ausgeschrieben werden. Dann kümmern sich insgesamt neun Mitarbeiter um die Bearbeitung.

Noch im November des vergangenen Jahre bestätigte der Pressesprecher des Landkreises Göttingen Ulrich Lottmann, dass durch die Reform die Bearbeitung auch bereits bestehender Anträge aufwendiger geworden sei, dazu kommt. Lottmann räumte auch ein, dass die Schätzungen im Vorfeld zum Anstieg der Antragszahlen zu niedrig angesetzt worden seien. „Der Landkreis hat sich auf die Prognose der kommunalen Spitzenverbände gestützt, die zwischen Bund und Ländern entwickelt wurden“, so Lottmann. Diese Zahlen seien vom Landkreis Göttingen anzusetzen gewesen, weshalb nicht vermittelbar gewesen wäre, im Vorfeld mehr Personal einzusetzen, was gegebenenfalls nicht benötigt worden wäre. Den Betroffenen sicherte Lottmann im November zu, dass der Kreisverwaltung die Dringlichkeit der Situation bewusst sei und intensiv daran gearbeitet werde, die Bedingungen für eine zügige Bearbeitung zu schaffen.

Ein vorangegangener Grund für die Verzögerung war, dass die Reform zum UVG erst am 18. August rückwirkend zum 1. Juli verabschiedet wurde, da der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Reform in einem Gesamtpaket mit anderen Neuregelungen erhalten hatte, und Bescheide erst nach dem Inkrafttreten bearbeitet werden dürfen, also nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Um die staatliche Unterstützung von Kindern von Alleinerziehenden zielgenau und entlang der Lebenswirklichkeiten zu verbessern, so heißt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, wird mit der Reform des UVG die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Unterhaltsvorschussgesetz heraufgesetzt. Für alle Kinder bis 12 Jahre wird die derzeitige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben. Hierdurch würden 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren im UVG-Bezug bleiben können. Das gilt auch für alle Kinder, die zukünftig Unterhaltsvorschuss erhalten werden. Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es in Zukunft ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch würden 75.000 Kinder erreicht. Auch für sie gibt es keine Höchstbezugsdauer mehr.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses für Kinder von zwölf bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll 268 Euro monatlich betragen (0 bis 5 Jahre: 150 Euro; 6 bis 11 Jahre: 201 Euro). Wer rückwirkend zum 1. Juli Ansprüche geltend machen möchte, muss den Antrag bis zum 30. September gestellt haben.

 

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