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05.01.2018

Die das Gesicht der Gemeinden prägen


2018 steht für die evangelische Kirche im Zeichen der Kirchenvorstandswahl

...KKHL- Christian Dolle

Für die evangelische Kirche endete mit 2017 das Luther-Jahr und das Reformationsjubiläum. Doch auch 2018 steht ein wichtiges Ereignis an. Am 11. März werden die Kirchenvorstände neu gewählt und somit Weichen für die Gemeindearbeit der kommenden Jahre gestellt.

Immerhin sind es die Kirchenvorsteher und -vorsteherinnen, die Gottesdienste mitgestalten, Veranstaltungen organisieren, bei allen wichtigen Fragen mitentscheiden, ehrenamtliche Aufgaben koordinieren und damit das Gesicht einer Gemeinde prägen.

Dass es sie überhaupt gibt, geht im Grunde auch auf Martin Luther zurück. Die Reformatoren sprachen vom „allgemeinen Priestertum“ und Luther stellte heraus, dass geistliche Kompetenz nicht nur bei den Hauptamtlichen liegt. Wer sich die vielfältige Arbeit der Kirchenvorstände heute ansieht, wird das ohne Zögern bestätigen. Es ist häufig ein zeitaufwendiges Amt, aber eben ein wichtiges. Daher wird die Kirchenvorstandswahl in der Landeskirche, im Kirchenkreis und in den Gemeinden auch sehr gewissenhaft vorbereitet.

Seit Wochen und Monaten laufen die Planungen, die nun in den letzten Wochen vor dem 11. März in die heiße Phase gehen. Zum Jahreswechsel werden die Wählerlisten ausgelegt und es wird dazu aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen. Das geschieht bis zum 14. Januar. Der Endtermin für die Einreichung von Wahlvorschlägen ist der 22. Januar.

Bis zum 5. Februar werden die Vorgeschlagenen gefragt, ob sie bereit wären, das Amt zu übernehmen und die Kirchenvorstände überprüfen, ob ausreichend Wahlvorschläge für die Gemeinde vorliegen. Auch diese Zahl wurde von den Kirchenvorstehern festgelegt. Anschließend werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt und Wahlvorstände werden bestimmt. Am 10. März wird die Wählerliste endgültig geschlossen, bevor am Sonntag, 11. März, dann gewählt wird. Wahlberechtigt sind erstmals Kirchenmitglieder ab 14 Jahren, das Mindestalter wurde um zwei Jahre herabgesenkt, weil gerade bei den Jüngeren oft ein Interesse an regem Gemeindeleben vorhanden ist.

Die Ergebnisse werden am 18. März bekanntgegeben, ab dem 26. März macht der Kirchenvorstand Vorschläge zur Berufung von Kirchenvorstehern und -vorsteherinnen, die dann bis zum 21. April berufen werden. Im Zeitraum vom 1. bis 30. Juni werden diese dann offiziell in ihr Amt eingeführt und werden die Geschicke ihrer Gemeinde im Normalfall für die Amtszeit von sechs Jahren leiten.
So wird also auch das erste Halbjahr 2018 für die Gemeinden äußerst spannend und für viele mit nicht eben wenig Arbeit verbunden sein. Doch letztlich ist es genau das, was Kirche lebendig hält, für immer frischen Wind sorgt und ermöglicht, dass jeder nach seinen Wünschen mitgestalten kann.

Mehr Informationen und Termine zur Wahl in den einzelnen Gemeinden sind auf der Seite des Kirchenkreises Harzer Land unter www.kirche-harzer-land.de/KV-Wahl-2018 zu finden.

 

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