Politik / Wirtschaft / Bildung

18.12.2017

CDU-Kreistagsfraktion: Schülerbeförderung angleichen


Familien im Altkreis Osterode entlasten

Für den 31.07.2018 ist die Harmonisierung der Schülerbeförderung im fusionierten Landkreis Göttingen vorgesehen. Die CDU-Fraktion im Kreistag Göttingen hat dies zum Anlass genommen, eine Angleichung der Mindestschulwege auf dem niedrigeren Niveau des Altkreises Göttingen zu beantragen. Dadurch sollen Familien im Altkreis Osterode spürbar entlastet werden.

Die Regelungen der bisherigen Schülerbeförderungssatzungen der Altkreise Osterode und Göttingen gelten übergangsweise noch bis zum 31.07.2018 fort. Anlässlich der dann geplanten Harmonisierung unternimmt die CDU-Fraktion nun einen weiteren Vorstoß, um die Situation junger Familien im Landkreis zu verbessern. Ein CDU-Antrag zur stärkeren Förderung der Schülerbeförderung auch in der Sekundarstufe II war in der Kreistagssitzung am 21.06.2017 am Widerstand von SPD, Grünen und Freien Wählern gescheitert.

Die CDU-Kreistagsfraktion hält eine möglichst umfassende Unterstützung der Familien bei der Schülerbeförderung mit Blick auf die Bildungschancengleichheit, die Vorbildfunktion der Region als Bildungs- und Wissenschaftsstandort und die Bedeutung als wichtiger Standortfaktor für junge Familien jedoch nach wie vor für angezeigt. Daher will die CDU mit ihrem Antrag die Mindestentfernung in der neuen Schülerbeförderungssatzung für den gesamten Landkreis auf dem alten Göttinger Niveau festlegen.

Dazu Martin Bereszynski, CDU-Kreistagsabgeordneter und Mitglied im Schulausschuss: „Unser Vorschlag hätte zur Folge, dass innerhalb geschlossener Ortschaften für Schüler bis zum sechsten Schuljahr ein Beförderungs- oder Erstattungsanspruch bereits ab einem Schulweg von 2,5 Kilometern, ab dem siebten Schuljahr ab drei Kilometern besteht. Zwischen zwei geschlossenen Ortschaften würde der Anspruch für alle Schüler ab einem Schulweg von zwei Kilometern bestehen. Damit würden Familien im Altkreis Osterode spürbar entlastet.“

Der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Noack hält diese Ausgaben für gerechtfertigt. Sie könnten angesichts neuer Entwicklungen auch finanziert werden: „Wenn es um Bildungschancen geht, dürfen wir ohnehin nicht sparen. Wir haben außerdem erfahren, dass der Finanzausgleich positiver ausfällt als erwartet und daher noch Luft im Haushalt ist. Besser kann man diese Mittel nicht einsetzen.“

 

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