Regionales / SG Hattorf

09.12.2017

Betriebsausschuss der Samtgemeinde Hattorf empfahl konstante Gebührensätze

...von Petra Bordfeld

Gleich, ob es bei der Sitzung des Betriebsausschuss der Samtgemeinde Hattorf um den Wirtschaftsplan des Wasserwerkes, um die Betriebsab- und die Gebührenbedarfsabrechnung oder die Haushaltsatzung 2018 dieser Einrichtung ging, in allen Tagesordnungspunkten wusste Kämmerer Arnd Barke positives Zahlen vorzulegen. Somit nahmen die Ausschussmitglieder auch alle Punkte positiv zu Kenntnis und empfahlen dem Rat der Samtgemeinde die Beschlussvorlagen zur Beschlussfassung.

Er machte deutlich, dass auch der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk ausgeglichen ist. Die Gebühren bleiben für 2018 unverändert, eine Anhebung ist nicht notwendig.

Im Erfolgsplan sind keine großen Veränderungen gegenüber 2017 eingeplant, dafür sind aber im Vermögensplan einige Investitionen sowie einige Erneuerungen veranschlagt. Letztendlich dürfe von einem unproblematischen Wirtschaftsplan gesprochen werden. Das Ziel ist es, auch weiterhin die Gebühren zu halten.
Auf die Betriebsabrechnung 2016 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zu sprechen kommend, bat der Kämmerer alle Sitzungsteilnehmer im Gasthaus „Zum Eichenkrug“, sich an die Gebührenänderungen Anfang diesen Jahres zu erinnern.

Schließlich sei damit der Gebührensatz der Regenwasserbeseitigung für Hörden und Hattorf gesenkt worden. Jetzt mache die Betriebsabrechnung „Regenwasser“ deutlich, dass dieser Weg der richtige war.

Bei den Schmutzwassergebühren kann für 2016 ein positives Betriebsergebnis verzeichnet werden. Letztendlich könne man eine Überdeckung von 34 100 € aufweisen, die in die Folgejahre vorgetragen wird.

Eine weitere Freude dürfe die Gebührenbedarfsrechnung 2018 für die Schmutzwasserbeseitigung zur Folge haben, weil für 2018 eine Gebührenanhebung nicht vorgesehen ist. Die Gebührensätze für die Schmutz- und Regenwasserbeseitigung bleiben unverändert. „Unser Ziel ist es, Kosten so niedrig wie möglich zu halten, so dass eine Gebührenanhebung hoffentlich mittelfristig nicht notwendig wird“, so Barke abschließend.

Da im Prinzip mit der Vorlag der Gebührenbedarfsberechnung auch alle Ansätze des Ergebnishaushaltes in der Gebührenbedarfsberechnung offen gelegt und somit beschlossen wurden, ging der Kämmerer im Rahmen der Haushaltsplanberatung für die Abwasserbeseitigung „nur“ auf die Investitionen ein.
Insgesamt werden verschiedenen Investitionen im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung veranschlagt, um den dauerhaften Betrieb sicherzustellen. Hierzu gehören sowohl Investitionen in die Kläranlage als auch in das Leitungsnetz.

Zu Beginn der Sitzung wurde der Bericht des Gewässerschutzbeauftragten 2016 durch Abwassermeister Toni Brust ausführlich vorgestellt. Er bescheinigte der Kläranlage einen guten Allgemein-Zustand.

 

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