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08.11.2017

Alleinerziehende warten seit Juli auf den Unterhaltsvorschuss


Bei der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes kommt es bei der Bearbeitung der Anträge zu Verzögerungen.

...von Herma Niemann

Seit Juli, dem Monat, in dem das neue Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) in Kraft treten sollte, warten noch immer viele Alleinerziehende im Landkreis Göttingen auf ihr Geld. Ein Grund für die Verzögerung ist, dass die Reform zum Unterhaltsvorschussgesetz erst am 18. August rückwirkend zum 1. Juli verabschiedet wurde, da der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die Reform in einem Gesamtpaket mit anderen Neuregelungen erhalten hatte, und Bescheide erst nach dem Inkrafttreten bearbeitet werden dürfen, also nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Inzwischen ist November und es sind an viele Bezugsberechtigte immer noch keine Gelder geflossen.

Auf Nachfrage unserer Zeitung beim Landkreis Göttingen, bestätigte der Pressesprecher Ulrich Lottmann, dass es zu Verzögerungen komme, da sich die Zahl der Anträge seit der Reform nahezu verdoppelt habe. Derzeit lägen 1115 neue Anträge vor, um die sich Beschäftigte im Umfang von 5,5 Stellen kümmern. Zudem sei durch die Reform die Bearbeitung bereits bestehender Anträge aufwendiger geworden. Dennoch reagiere der Landkreis darauf, indem noch in diesem Jahr drei zusätzliche Stellen in diesem Bereich geschaffen werden sollen und der Bearbeitung dieser Anträge Priorität eingeräumt werde.

Lottmann räumt auch ein, dass die Schätzungen im Vorfeld zum Anstieg der Antragszahlen zu niedrig angesetzt worden seien. „Der Landkreis hat sich auf die Prognose der kommunalen Spitzenverbände gestützt, die zwischen Bund und Ländern entwickelt wurden“, so Lottmann. Diese Zahlen seien vom Landkreis Göttingen anzusetzen gewesen, weshalb nicht vermittelbar gewesen wäre, im Vorfeld mehr Personal einzusetzen, was gegebenenfalls nicht benötigt worden wäre.

Den Betroffenen werde zugesichert, dass der Kreisverwaltung die Dringlichkeit der Situation bewusst sei und intensiv daran gearbeitet werde, die Bedingungen für eine zügige Bearbeitung zu schaffen, so Lottmann.

Um die staatliche Unterstützung von Kindern von Alleinerziehenden zielgenau und entlang der Lebenswirklichkeiten zu verbessern, so heißt es auf der Homepage des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, wird mit der Reform des UVG die Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben und die Höchstaltersgrenze von derzeit zwölf Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr im Unterhaltsvorschussgesetz heraufgesetzt. Für alle Kinder bis 12 Jahre wird die derzeitige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten aufgehoben. Hierdurch würden 46.000 Kinder zwischen 6 und 12 Jahren im UVG-Bezug bleiben können. Das gilt auch für alle Kinder, die zukünftig Unterhaltsvorschuss erhalten werden.

Für Kinder im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gibt es in Zukunft ebenfalls einen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dieser wird wirksam, wenn das Kind nicht auf SGB II-Leistungen angewiesen ist oder wenn der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug ein eigenes Einkommen von mindestens 600 Euro brutto erzielt. Hierdurch würden 75.000 Kinder erreicht. Auch für sie gibt es keine Höchstbezugsdauer mehr. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses für Kinder von zwölf bis zum vollendeten 18. Lebensjahr soll 268 Euro monatlich betragen (0 bis 5 Jahre: 150 Euro; 6 bis 11 Jahre: 201 Euro).

Wer rückwirkend zum 1. Juli Ansprüche geltend machen möchte, muss den Antrag bis zum 30. September gestellt haben.

 

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