Panorama

07.07.2026

Drohneneinsatz zur Kitzrettung


von Bernd Stritzke

Neulich war ich mal wieder mit dem Rad unterwegs und habe zwei Wanderer gesehen, die mit einem Kescher unterwegs waren. Erst dachte ich, die fangen Schmetterlinge, dann hatte ich Angler vermutet. Obwohl mit dem Kescher hätten die schon einen Riesenhecht keschern können.

Kurz darauf traf ich auf einen Forstwirt, der am Wegesrand ein Stativ mit Monitor aufgebaut hatte. Seine Begleiter sprachen Kommandos in ihre Walkie Talkies. So was interessiert mich ja voll und ich stellte mich den beiden als Eseltreiber-Redakteur vor. Dann erst sah ich auch den Controller in der Hand des Forstmannes.

Irgendwo musste dann doch aber auch die Drohne selbst sein. Nur ein leises Surren verriet dann ihre Position über dem Gelände. Da war mir klar: hier sind Tierfreunde am Werk.

Der Drohnenflieger erklärte mir, dass das Areal heute Nachmittag noch gemäht werden soll. “Eigentlich suchen wir in den frühen Morgenstunden nach Rehkitzen. Dann ist der Boden noch kühl und die Wärmebildkamera kann das Rehwild anhand der Körpertemperatur besser kenntlich machen. Aber es muss auch in den Zeitplan des Landwirtes passen. Viele sind berufstätig, da geht es eben nur nach Feierabend”.

Warum der Aufwand ?

Um zu verhindern, dass Jungtiere (Kitze) durch Mähwerke getötet oder schwer verletzt werden, hat sich der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildtechnik als effizienteste Methode zur Wildtierrettung erwiesen.

Rehkitze besitzen in den ersten Lebenswochen einen angeborenen Schutzinstinkt. Bei Gefahr ducken sie sich flach in das hohe Gras und verharren dort regungslos, anstatt zu fliehen. Dieses Verhalten macht sie für Landwirte auf dem fahrenden Mähdrescher oder Traktor unsichtbar.

An diesem Nachmittag zeigt die Kamera viele kleine rote Flecke, die sich nach genauerer Untersuchung aber als von der Sonne aufgeheizte Erdlöcher erweisen. Die “Wanderer mit dem Kescher” kommen nicht mehr zum Einsatz. Heute ist das Gelände safe und kann mit gutem Gewissen gemäht werden.

 

Übrigens: Landwirte, die keine geeigneten Maßnahmen ergreifen und dabei Kitze verletzen oder töten, machen sich strafbar. Es drohen hohe Geldstrafen oder im Extremfall sogar Freiheitsstrafen. Dabei kommen §17 des Tierschutzgesetzes sowie §1 des Bundesjagdgesetzes zur Anwendung.





Die folgenden Bilder können Sie vergrößern, wenn Sie ein Eseltreiber-Abo haben:





 

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