Meldungen / Kreis Meldung
21.04.2026
Wegen Schadstoffbelastung - Landkreis Göttingen sichert Fläche in Bad Sachsa

...LK Göttingen
Der Landkreis Göttingen hat Hinweise aus der Bevölkerung erhalten, dass sich beim Abriss eines Gebäudes in der Steinaer Straße in Bad Sachsa Schutt und Abfälle auch auf angrenzende Grundstücke verteilt hätten. Ein Mitarbeiter der Abfallbehörde der Kreisverwaltung besichtigte daraufhin das Grundstück und nahm umgehend Proben.
Erste Ergebnisse des beauftragten Sachverständigenbüros von Freitag, 17.04.2026, ergaben eine Belastung der Bauabfälle durch Schadstoffe. Daraufhin beauftragte die Kreisverwaltung ein Fachunternehmen und ließ die betroffene Fläche noch am Freitag sichern, so dass nunmehr von dem Grundstück keine Gefahr mehr ausgeht. Da der Verursacher seiner Pflicht zur Sicherung nicht nachgekommen ist, ist der Landkreis in Vorleistung getreten. Die entstandenen Kosten werden ihm auferlegt. Die bisherigen Aufwendungen belaufen sich auf ca. 12.000 Euro. Der Landkreis überwacht weiterhin die fachgerechte Entsorgung der Abfälle.
Zum Hintergrund:
Für den Rückbau des Gebäudes lag keine Abrissgenehmigung, sondern lediglich eine sogenannte Rückbaugenehmigung des Landkreises vor. Das bedeutet, dass das Gebäude kontrolliert und schrittweise hätte zurückgebaut werden müssen, damit mögliche Schadstoffe – etwa aus alten Baustoffen – fachgerecht erkannt, getrennt und entsorgt werden können. Ein vollständiger, ungeprüfter Abriss ist in solchen Fällen gerade nicht vorgesehen. Für die Überwachung vor Ort ist zunächst die Stadt Bad Sachsa zuständig.
Nachdem von dort ein Foto mit Müllresten auf dem Grundstück an den Landkreis übermittelt wurde, bestand für den Landkreis zunächst kein unmittelbarer Handlungsbedarf, weil sich die Abfälle noch auf dem Privatgrundstück befanden und damit in der Verantwortung des Verursachers lagen. Erst als bekannt wurde, dass sich Abfälle auch auf benachbarte Grundstücke ausgebreitet hatten und damit eine mögliche Gefährdung für Dritte bestand, war der Landkreis als Abfallbehörde zum Eingreifen verpflichtet und hat umgehend Maßnahmen eingeleitet.

