Meldungen / Städtische Meldung

26.02.2026

Hundebestandsaufnahme in Osterode am Harz gestartet – Nachmeldung bis 31. März 2026 möglich


...Stadt Osterode am Harz

In diesem Jahr wird in Osterode am Harz eine umfassende Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Ziel ist es, die Hundesteuer gerecht und vollständig zu erheben. Die Maßnahme dient zugleich dazu, Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit zu geben, eventuelle Versäumnisse bei der Anmeldung ihrer Hunde unbürokratisch zu korrigieren.

Wie in nahezu allen Städten Deutschlands sind auch in Osterode am Harz Halterinnen und Halter eines mehr als drei Monate alten Hundes verpflichtet, das Tier innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung oder Zuzug bei der Stadt anzumelden. Zudem müssen Hunde außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundstücks eine gültige Steuermarke sichtbar tragen. Wer diesen Pflichten vorsätzlich oder leichtfertig nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig.

Ab Frühjahr 2026 werden Mitarbeitende des Bereiches Ordnung im öffentlichen Raum verstärkt kontrollieren, ob Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, dass sich die Ordnungskräfte stets mit einem Dienstausweis ausweisen. Bei Kontrollen oder festgestellten Verstößen werden niemals Bargeld oder andere Zahlungen vor Ort entgegengenommen.

Hundehalterinnen und Hundehaltern wird bis zum 31. März 2026 die Möglichkeit gegeben, eine bislang versäumte Anmeldung nachzuholen, ohne mit einem Bußgeld geahndet zu werden. Anmeldungen können persönlich im Rathaus, per Post oder komfortabel über die Online-Dienste der Stadt unter www.osterode.de/onlinedienste vorgenommen werden. Dort stehen auch das Anmeldeformular und die aktuell gültige Hundesteuersatzung zum Download bereit.

Information für angemeldete Hunde – Hundesteuerbescheide 2026

Für das Jahr 2026 werden keine neuen Hundesteuerbescheide versendet. Die Dauerbescheide aus den
Vorjahren behalten ihre Gültigkeit und gelten automatisch weiter. Hundehalterinnen und Hundehalter, die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die fällige Hundesteuer eigenständig und fristgerecht zu entrichten.

Steuerbeträge:
• Erster Hund: 108,00 € jährlich
• Zweiter Hund: 138,00 € jährlich
• Jeder weitere Hund: 168,00 € jährlich
• Erster gefährlicher Hund: 576,00 € jährlich
• Jeder weitere gefährliche Hund: 630,00 € jährlich

Die Stadt Osterode am Harz bedankt sich bei allen Hundehalterinnen und Hundehaltern für ihre
Unterstützung und das verantwortungsbewusste Mitwirken.

 

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