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16.02.2026

Pläne für gemeinsame Leitstelle in Südniedersachsen vorgestellt


Stellen die Pläne für die gemeinsame Großleitstelle Südniedersachsen vor: Marlies Dornieden, Kreisrätin des Landkreises Göttingen, Christian Schmetz, Erster Stadtrat der Stadt Göttingen, und Astrid Klinkert-Kittel, Landrätin des Landkreises Northeim (v.l.)

Landkreis Göttingen, Landkreis Northeim und Stadt Göttingen streben engere Zusammenarbeit an

...LK Göttingen

Göttingen/Northeim. Der Landkreis Göttingen, die Stadt Göttingen und der Landkreis Northeim wollen ihre interkommunale Zusammenarbeit weiter ausbauen und streben die Einrichtung einer gemeinsamen Einsatzleitstelle an. Vorgesehen ist demnach, die Kommunale Regionalleitstelle Göttingen mit der Einsatzleitstelle in Northeim zur Großleitstelle Südniedersachsen zusammenzuführen. Ziel ist es, die Leitstellenstrukturen in der Region nachhaltig, leistungsfähig und wirtschaftlich weiterzuentwickeln.

Voraussetzung sind entsprechende Beschlüsse in den Kreistagen der Landkreise Göttingen und Northeim sowie im Rat der Stadt Göttingen. Dabei sollen Standort, Kosten und Personalbedarf in den weiteren Planungen konkretisiert werden.

Am Mittwoch, 11. Februar 2026, stellten Astrid Klinkert-Kittel, Landrätin des Landkreises Northeim, Marlies Dornieden, Kreisrätin des Landkreises Göttingen, und Christian Schmetz, Erster Stadtrat der Stadt Göttingen, das Vorhaben bei einer Informationsveranstaltung im Northeimer Kreishaus vor. Eingeladen waren Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Feuerwehr und Rettungsdienst.

Bereits seit 2023 beschäftigen sich die beiden Landkreise und die Stadt Göttingen mit der Frage, wie die Leitstellenarbeit in der Region nachhaltig organisiert werden kann und inwieweit eine engere Kooperation möglich ist. Begleitet wurden diese Überlegungen von einer externen fachlichen Untersuchung, die die Möglichkeiten einer Zusammenlegung der Leitstellen analysiert hat.

Die Ergebnisse zeigen, dass größere gemeinsame Strukturen vor allem Vorteile bei der Personalverfügbarkeit, der technischen Ausstattung und der Leistungsfähigkeit bieten. Durch die Bündelung an einem Standort können Doppelarbeiten vermieden und Aufgaben besser verteilt werden. Einsatzlagen lassen sich klarer beurteilen, etwa wenn mehrere Notrufe zu demselben Ereignis eingehen. Eine Leitstelle an einem Standort ermöglicht zudem eine direktere Kommunikation, was eine engere Zusammenarbeit mit Polizei, Krankenhäusern und weiteren Beteiligten erleichtert. Gleichzeitig können kurzfristige Ausfälle besser kompensiert und die Leitstellen insgesamt widerstandsfähiger aufgestellt werden.

„Die Arbeit in den Leitstellen steht vor wachsenden organisatorischen und personellen Herausforderungen. Die geplante Weiterentwicklung zeigt, wie bestehende Strukturen für die Zukunft ausgerichtet werden können und bildet damit eine Grundlage für die weiteren Beratungen“, so Landrätin Astrid Klinkert-Kittel.

Die Göttinger Kreisrätin Marlies Dornieden erklärte: „Die enge Zusammenarbeit im Leitstellenbereich ist ein wichtiger Baustein für eine leistungsfähige Gefahrenabwehr in Südniedersachsen. Unser Anspruch ist es, die Einsatzfähigkeit dauerhaft zu sichern, Strukturen zu stabilisieren und gleichzeitig verlässliche Perspektiven für die Mitarbeitenden zu schaffen.“

„Wir freuen uns auf die enge Zusammenarbeit mit den beiden Landkreisen“, sagt Göttingens Oberbürgermeisterin Petra Broistedt zu den Plänen. „Mit dem Landkreis Göttingen arbeiten wir bereits an vielen Stellen lange eng zusammen. Mit dem Landkreis Northeim haben wir nun einen weiteren starken Partner auf Augenhöhe gefunden. Gemeinsam werden wir die gute Versorgung der Menschen in unserer Region auch in Zukunft sicherstellen.“

Auf Grundlage der bisherigen Gespräche ist vorgesehen, die gemeinsame Großleitstelle Südniedersachsen perspektivisch in der Rechtsform einer Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) einzurichten. Da die Gründung einer AöR mit erheblichem zeitlichem und organisatorischem Aufwand verbunden ist, soll zunächst eine Zweckvereinbarung als Übergangslösung geschlossen werden. Sie ermöglicht eine schrittweise Annäherung der beteiligten Leitstellen und schafft die Grundlage für eine spätere gemeinsame Organisationsform.

Für die Umsetzung dieser Übergangslösung sind unter anderem Anpassungen bei der Datenversorgung und den technischen Systemen erforderlich. Nach Abschluss der Zweckvereinbarung ist hierfür ein Zeitraum von ca. 18 Monaten einzuplanen, um organisatorische, rechtliche und technische Fragen zu klären.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob sich perspektivisch weitere Kommunen an der gemeinsamen Leitstellenstruktur beteiligen sowie zusätzliche ähnlich gelagerte Aufgaben – etwa im Rettungsdienst – sinnvoll auf eine spätere AöR übertragen werden könnten.

 

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