Regionales / LK/Stadt Göttingen
04.02.2026
Waffenverbotszone in der Innenstadt tritt am 4. Februar in Kraft

...Stadt Göttingen
Ab Mittwoch, 4. Februar 2026, gilt in Teilen der Göttinger Innenstadt eine Waffenverbotszone. Die Verordnung untersagt im betroffenen Bereich das Tragen von Waffen und Messern jeglicher Art sowie von gefährlichen Gegenständen. Anfang und Ende der Zone werden durch Schilder gekennzeichnet. Unter goe.de/waffenverbot beantwortet die Stadtverwaltung häufige Fragen zum Thema. Die Entscheidung für die Einrichtung einer Waffenverbotszone hatte der Rat der Stadt in seiner Sitzung am Freitag, 12. Dezember 2025, getroffen.
Die Waffenverbotszone umfasst den Robert-Gernhard-Platz, den Waageplatz, die Weender Straße vom Heinz-Erhardt-Platz bis zur Einmündung Jüdenstraße sowie die Reitstallstraße und einen Abschnitt des Stadtwalls. Hierbei handelt es sich um öffentlich zugängliche Bereiche, in denen laut Polizeistatistik verhältnismäßig häufig Straftaten begangen werden. Eine Karte zum Geltungsbereich wurde im Amtsblatt Nr. 2 vom 3. Februar 2026 veröffentlicht.
Zeitlich gilt die Regelung montags bis donnerstags jeweils von 16.30 Uhr bis 8.30 Uhr des Folgetags sowie am Wochenende durchgehend von freitags 16.30 Uhr bis montagmorgens 8.30 Uhr. Auch im Einkaufszentrum Carré und dem dazugehörigen Parkhaus wird das Verbot gelten.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass es in Teilen der Göttinger Innenstadt seit einigen Jahren häufiger zu Straftaten kommt, bei denen auch Waffen zum Einsatz kommen.

