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09.10.2025

Stadt Osterode am Harz erweitert digitales Serviceangebot


...Stadt Osterode am Harz

Die Stadt Osterode am Harz baut ihren Bürgerservice weiter aus: Ab sofort stehen Bürgerinnen und
Bürgern sechs zusätzliche Online-Dienste zur Verfügung. Damit können wichtige
Verwaltungsangelegenheiten noch einfacher und rund um die Uhr bequem von zu Hause erledigt
werden. Zu den neuen digitalen Services gehören:

    1. An- und Abmeldung zur Hundesteuer

Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund bei der Stadtverwaltung anzumelden. Ebenso ist bei einem Wegzug, einer Abgabe oder dem Tod des Tieres eine Abmeldung erforderlich.

    2. Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates

Für eine unkomplizierte und fristgerechte Begleichung kommunaler Abgaben bietet die Stadt die Möglichkeit, ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Damit werden fällige Zahlungen automatisch und sicher vom Konto abgebucht – Bürgerinnen und Bürger sparen so Zeit und vermeiden Mahnungen.

    3. Antrag auf Absetzung von Abwassermengen

Bürgerinnen und Bürger können in bestimmten Fällen eine Absetzung von Abwassermengen beantragen. Dies gilt beispielsweise, wenn größere Wassermengen nicht in die Kanalisation eingeleitet, sondern anderweitig genutzt oder verbraucht werden – etwa für die Gartenbewässerung, in der Viehhaltung oder bei Wasserverlusten durch Wasserrohrbrüche. Wichtig: Für die Befüllung privater Pools ist eine Absetzung von Abwasser nicht zulässig, da das dort verwendete Wasser in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden muss.

    4. Selbstveranlagung zur Niederschlagswassergebühr

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, die Größe der befestigten oder versiegelten Flächen ihres Grundstücks anzugeben, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Dazu zählen beispielsweise Dachflächen, Garagenzufahrten oder gepflasterte Höfe. Die Angaben bilden die Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr.

    5. Antrag auf Ausstellung von Anliegerbescheinigungen

Anliegerbescheinigungen geben Auskunft darüber, ob und in welcher Höhe für ein Grundstück Beiträge bzw. Abgaben anfallen können. Insbesondere beim Erwerb von Grundstücken sorgt eine solche Bescheinigung für mehr finanzielle Planungssicherheit und Transparenz bei den künftigen Eigentümerinnen und Eigentümern.

    6. Anmeldung einer vergnügungssteuerpflichtigen Veranstaltung

Veranstalterinnen und Veranstalter, die ein vergnügungssteuerpflichtiges Event planen, sind verpflichtet, dieses rechtzeitig bei der Stadtverwaltung anzumelden. Dazu zählen beispielsweise Tanz- oder Musikveranstaltungen.

Alle Services sind über die städtische Webseite unter www.osterode.de/onlinedienste erreichbar. Für die elektronische Antragstellung wird entweder eine BundID oder ein Zugang über Mein Unternehmenskonto (MUK) benötigt. Wer den digitalen Weg nicht nutzen möchte, findet die entsprechenden Vordrucke selbstverständlich weiterhin im Downloadbereich der städtischen Internetseite oder erhält Unterstützung im Bürgerbüro.

„Mit der Erweiterung unseres digitalen Angebots gehen wir einen weiteren Schritt hin zu einer modernen, bürgernahen Verwaltung“, betont Bürgermeister Jens Augat. „Unser Ziel ist es, Verwaltungsprozesse so unkompliziert und serviceorientiert wie möglich zu gestalten.“ Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Finanzen, Bereich Abgaben, telefonisch unter 05522 318-214 bzw. 05522 318-238 oder per E-Mail unter steuern@osterode.de zur Verfügung.

 

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