Meldungen / Kreis Meldung

17.09.2025

Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern in der freien Landschaft


Feldgehölzschauen 2025

...LK Göttingen

Wer in den Landschaftsschutzgebieten des Landkreises Göttingen sogenannte Flurgehölze (Hecken und Gebüsche heimischer Arten) und außerhalb des Waldes stehende Bäume fällen, ausroden oder zurückschneiden möchte, braucht dafür vorher eine Erlaubnis. Diese kann bei den vom Landkreis Göttingen ernannten Regionalbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege beantragt werden.

Die Regionalbeauftragten prüfen dann vor Ort bei einer sogenannten Feldgehölzschau, ob der Antrag genehmigt werden kann. Dagegen ist das regelmäßige seitliche Freischneiden von Wegen, Straßen und Schienenwegen möglich, sofern es sich um die fachgerechte Herstellung des Lichtraumprofils handelt.

Hintergrund

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG) ist es verboten, Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, sowie Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Auch außerhalb von Landschaftsschutzgebieten kann eine Prüfung von Gehölzrückschnitten durch die untere Naturschutzbehörde notwendig sein. Dies ist der Fall, wenn besonders geschützte Biotope oder besondere Artenschutzregelungen betroffen sind, beispielsweise die mögliche Zerstörung oder erhebliche Beeinträchtigung von Lebensstätten wildlebender Tier- und Pflanzenarten ohne vernünftigen Grund.

Erreichbarkeit der Regionalbeauftragten

Die Regionalbeauftragten sind jeweils für eine Gemeinde zuständig. Sie sind unter folgenden Telefonnummern erreichbar:

Flecken Adelebsen

Frau

Dr. S. Ammer

05506/950691

Flecken Bovenden

Herr

Dr. Corsmann

0174/9192575

Gemeinde Bad Grund (Harz)

Herr

Mann

0176/92193971

Gemeinde Friedland

Herr

Mingram

0170/9500928

Gemeinde Gleichen

Frau

M. Ammer

0171/3064844

Gemeinde Rosdorf

Herr

Kotzan

0176/80337403

Gemeinde Staufenberg

Herr

Hassemeier

0157/1747864

Gemeinde Walkenried

Herr

Kelka

0171/8674626 

Samtgemeinde Dransfeld

Herr

Arnaschus

05546/1897 

     

0170/6314435

Samtgemeinde Gieboldehausen

Herr

Lange

05529/1357

Samtgemeinde Hattorf am Harz

Herr

Armbrecht

05521/6780 

Samtgemeinde Radolfshausen

Herr

Dr. Trisl

0171/3820040

Stadt Bad Lauterberg im Harz

Herr

Pfeffer

0171/8622256

 

 

 

05524/853654

Stadt Bad Sachsa

Herr

Bosse

05523/3445

 

 

 

0171/6125832

Stadt Duderstadt

Herr

Kracht

05527/5175

 

 

 

0175/6740605

Stadt Hann. Münden

Herr

Kornau

05541/7551541

Stadt Herzberg am Harz

Herr

Große

0151/46602355 

Stadt Osterode am Harz

Herr

Buff

0157/55136911

 

Anzeige