Mich gibts nicht umsonst ;-)
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Regionales / Gem. Bad Grund / Bad Grund
30.07.2025
Bei Mitgliederschwund - wann ist ein Ortsrat aufzulösen?
Symbolbild: Ortsräte sind trotz geringer Entscheidungsgewalt in Einheitsgemeinden ein wichtiger Bestandteil des Ortes und der Gemeinschaft
In Windhausen und in der Bergstadt Bad Grund schrumpfte die Zahl der Ortsratsmitglieder auf vier/Was schreibt das NKomVG in einem solchen Fall vor?
von Herma Niemann
Bad Grund. Ende Juni wurde im Eichsfelder Tageblatt ein Bericht veröffentlicht, in dem es darum ging, dass der Ortsrat in Breitenberg vor einer Neuwahl steht. Hintergrund ist, dass von den ursprünglich neun Ortsratsmitgliedern durch Ausscheiden, Rücktritt oder Tod, nur noch vier Ortsratsmitglieder vorhanden seien. Wie dort beschrieben, schreibe das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vor, dass, unabhängig von der eigenen Gemeindesatzung, eine Mindestanzahl von fünf Ortsratsmitgliedern vorgegeben sei. Auch in der Gemeinde Grund schrumpften in der Vergangenheit zwei Ortsräte zusammen, durch Rücktritt oder Wohnortwechsel.
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