Regionales / LK/Stadt Göttingen
04.07.2025
Energiewende im Landkreis Göttingen
Dezernentin Fragel kündigt Aufnahme von Wärmepumpen in Förderprogramm an
...LK Göttingen
Der Landkreis Göttingen macht den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnik jetzt noch attraktiver: Ab sofort können Eigentümer*innen von Altbauten im Rahmen des Förderprogramms Altbausanierung auch Mittel für den Einbau von Wärmepumpen erhalten.
Damit unterstützt der Landkreis gezielt Bürger*innen, die ihre Heizsysteme modernisieren und Energiekosten sparen möchten – und leistet gleichzeitig einen Beitrag zur Energiewende in der Region.
„Mit der Aufnahme von Wärmepumpen reagieren wir auf den Wunsch vieler Bürger*innen, ihre Heizsysteme zukunftsfähig und klimafreundlich umzurüsten. Wir unterstützen damit konkret die Energiewende im Gebäudebestand des Landkreises“, erklärt Doreen Fragel, Bau- und Umweltdezernentin des Landkreises Göttingen.
Bis zu 1.000 Euro Zuschuss für eine nachhaltige Heizung
Für Ein- und Zweifamilienhäuser gibt es eine pauschale Förderung von 1.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern steigt die Fördersumme ab der dritten Wohneinheit um 50 Euro pro Einheit – bis zur zehnten Wohneinheit. Die Förderung ist ein Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge nach Eingang der Förderanträge.
Wer kann die Förderung bekommen?
Gefördert wird der Umbau von Wohngebäuden im Landkreis Göttingen (ohne Stadtgebiet), deren Bauantrag mindestens fünf Jahre alt ist. Wichtig hierbei ist, dass die Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel betrieben wird und in der Liste der förderfähigen Anlagen des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) aufgeführt ist. Außerdem muss beim Einbau der neuen Anlage ein sogenannter hydraulischer Abgleich vorgenommen werden. Hierdurch kann das Gebäude effizienter mit Wärme versorgt und Energie eingespart werden.
Kombination mit anderen Förderungen möglich
Die Förderung kann mit anderen öffentlichen Programmen, zum Beispiel von BAFA oder KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), kombiniert werden. So können Eigentümer*innen gleich mehrfach von staatlicher Unterstützung profitieren.
Antragstellung vor Beginn über die Energieagentur
Die Antragstellung erfolgt wie bisher über die Energieagentur Region Göttingen (EARG), die auch die fachliche Prüfung übernimmt. Dabei ist es wichtig, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss.
Der Förderprozess umfasst drei Schritte:
1. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
2. Bewilligung durch den Landkreis
3. Auszahlung nach Abschluss der Maßnahme
Alle Informationen und Formulare zur Antragstellung finden Interessierte auf der Webseite www.earg.de/altbau
Hintergrund: Förderprogramm Altbausanierung
Der Landkreis Göttingen unterstützt mit dem Förderprogramm Altbausanierung die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Kreisgebiet (ausgenommen Stadt Göttingen). Ziel ist die nachhaltige Einsparung von Heizenergie durch verbesserten Wärmeschutz und den Einsatz effizienter Heizsysteme.
Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 hat der Kreistag Fördermittel in Höhe von 280.000 Euro bewilligt. Davon sind für effiziente Heizsysteme, wie z. B. der Wärmepumpe, 80.000 Euro vorgesehen. Auch andere Heizungsanlagen, wie z.B. Biomasse- und Solarthermie-Anlagen, werden gefördert. Der weitere Fördermittel-Anteil ist für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle vorgesehen.