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21.05.2025

Energiewende: Kreisverwaltung überarbeitet Teilplan Wind


...LK Göttingen

Die Kreisverwaltung stellt den zweiten Entwurf des Teilplans Windenergie vor. In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie am Dienstag, 20.05.2025, werden die Abgeordneten in öffentlicher Sitzung informiert. Mit dem zweiten, überarbeiteten Entwurf legt die Kreisverwaltung ein Konzept vor, das sowohl die Flächenvorgaben einhält als auch die Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit aufgreift und sorgfältig abwägt.

Mit dem Teilplan legt der Landkreis Flächen fest, die der Windenergienutzung zur Verfügung stehen. Dabei hat der Landkreis die gesetzlichen Teilflächenziele zu erreichen, die Bund und Land für die Zeit bis 2032 vorgegeben hat. Demnach muss der Landkreis 1,16 % seiner Fläche für Windenergie zur Verfügung stellen. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, könnten Windenergieanlagen auch auf Flächen im Kreisgebiet errichtet werden, die bislang gar nicht für die Windenergie vorgesehen waren. Nach umfassender Auswertung von rund 2.425 eingegangenen Stellungnahmen – davon 933 ohne Doppelungen – wurde der Teilplan auf Basis fachlicher Abwägungskriterien überarbeitet und präzisiert.

„Unser oberstes Ziel ist es, eine Superprivilegierung zu verhindern. Das setzt voraus, dass wir die Flächenvorgaben einhalten. Dieses Ziel haben wir erreicht“, stellt Landrat Marcel Riethig fest. „Gleichzeitig nehmen wir die Stellungnahmen von Gemeinden und Privatpersonen ernst.“ Die Kreisverwaltung habe im Vergleich zum ersten Entwurf einige gemeindlich festgelegte Flächen als Wind-Vorrangflächen wieder gestrichen. „Wir zeigen damit, dass wir die gemeindlichen Planungen ernst nehmen“, erläutert die Erste Kreisrätin und Dezernentin für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie Doreen Fragel. Dies betrifft die Flächen Pinneckenberg und Jühnde. Dort sollen bereits Anlagen entstehen, sind aber vor Gerichten beklagt. Eine rechtskräftige Entscheidung steht noch aus.

Weitere Flächen wurden im Vergleich zum ersten Entwurf herausgenommen. So fällt das Gebiet bei Duderstadt (Lohholz) um ca. 24 ha kleiner aus. Auch bei Gieboldehausen (Höherberg) entfallen ca. 65 ha. „Insbesondere im Eichsfeld war es uns wichtig, den fachlich begründeten Bedenken Rechnung zu tragen“, erläutert Fragel. Im Vergleich zum ersten Entwurf mit 1,22 % der Flächen (23 Vorranggebiete Windenergie, 1.994,3 ha) umfasst der zweite Entwurf des Teilplanes 1,05 % der Fläche des Kreisgebietes (20 Vorranggebiete Windenergie, 1711,2 ha). Mit den zusätzlich anrechenbaren Flächen der Gemeinden stehen demnach im Kreisgebiet 1,27% der Flächen im Kreisgebiet zur Verfügung.

„Weniger ist manchmal mehr“, kommentiert Landrat Marcel Riethig den zweiten Entwurf. „Der Spagat zwischen Energiewende und dagegenstehenden Interessen ist fast wie eine ‘Quadratur des Kreises’. Mit dem zweiten Entwurf sind wir meines Erachtens dieser Herausforderung gerecht geworden.“ Der zweite Entwurf des Teilplanes geht nun in die politischen Beratungen. „Der Kreistag kann noch Änderungen an dem Entwurf beschließen, jedoch ausschließlich aus sachlichen Gründen und unter Einhaltung der Flächenvorgaben. Eine Planung mit dem politischen Bleistift führt zur Superprivilegierung: Davor warne ich ausdrücklich“, mahnt Landrat Marcel Riethig.

Flächenausweisung angepasst

Der überarbeitete Plan weist nun 20 Vorranggebiete für Windenergienutzung (VR WEN) mit einer Gesamtfläche von 1.711,2 Hektar aus. Damit liegt die Flächenkulisse bei 1,05 % der Regionsfläche. Ergänzt wird diese durch 18 Sondergebiete aus rechtskräftigen Flächennutzungsplänen der Gemeinden. Sie haben eine anrechenbare Fläche von 367,9 Hektar. Zusammengenommen ergibt sich eine anrechenbare Gesamtfläche von 2.079,1 Hektar (1,27 %) – das gesetzlich geforderte Ziel von 1.900 Hektar (1,16 %) wird somit erfüllt. Den kleinen Puffer von 0,11% hält die Kreisverwaltung für dringend geboten, falls beispielsweise in Folge von Gerichtsurteilen Flächen nicht mehr auf das Flächenziel angerechnet werden dürfen.

Änderungen durch neue Gutachten und Verfahren

Im Vergleich zum ersten Entwurf wurden Vorrangflächen unter anderem wegen aktueller Klageverfahren, artenschutzrechtlicher Konflikte und neuer Datengrundlagen reduziert. Wie erwähnt, entfällt das Gebiet Dransfeld (Jühnde) und Pinnekenberg vollständig aufgrund artenschutzrechtlicher Belange und laufender Gerichtsverfahren. Andere Flächen wie Gieboldehausen (Höherberg) und Duderstadt-Gieboldehausen wurden aus Gründen des Arten- und Landschaftsschutzes verkleinert.

Zugleich wurden vier Gebiete erweitert, etwa Bovenden (Harste) aufgrund von Flächenbereinigungen und Radolfshausen-Gieboldehausen, nachdem ursprünglich vorgesehene Rücknahmen überprüft wurden.

Nächste Schritte

Der zweite Entwurf wird nun final erarbeitet und nach der Kreistagssitzung im September öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Fachbehörden erhalten erneut Gelegenheit zur Stellungnahme ausschließlich zu den neu definierten Flächen, über die dann erneut der Kreistag entscheiden wird. Ziel ist es, den Teilplan Windenergie zügig rechtsverbindlich festzusetzen und damit Planungssicherheit für Kommunen und Projektträger sowie Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

 

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