Regionales / Gem. Bad Grund / Windhausen

12.09.2017

Kitas der Gemeinde Bad Grund erhalten Förderung vom Landkreis Göttingen


Nach vorsichtigen Hochrechnungen sollen die Kindergärten der Gemeinde Bad Grund einen Betriebszuschuss von etwa 97000 Euro vom Landkreis Göttingen erhalten

Eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Kinder- und Jugendpflege soll mit dem Landkreis Göttingen abgeschlossen werden.

...von Herma Niemann

Über die Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch besteht eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Altkreis Osterode, die im Jahr 2016 bis Ende dieses Jahres verlängert wurde.

Im fusionierten Landkreis Göttingen mit allen kreisangehörigen Kommunen ist nun eine neue Vereinbarung zu diesem Aufgabengebiet zu treffen. In der neuen Vereinbarung, die am vergangenen Donnerstag von den Mitgliedern des Ausschusses für Schule und Kindergarten verabschiedet wurde, würde der Landkreis als örtlicher Träger der Jugendhilfe finanzielle Mittel der Schlüsselzuweisungen des Landes zur Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers in Höhe von jährlich vier Mio Euro an die Gemeinden weiterleiten, für die Dauer von zunächst fünf Jahren.

Der rechnerische Schlüssel zur Verteilung erfolge zu 54 Prozent auf Basis der belegten Plätze, 36 Prozent auf Basis der genehmigten Plätze und zehn Prozent auf Basis der Steuerkraft für Zuweisungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden. Auf Basis des vorgelegten Vereinbarungsentwurfs will der Landkreis noch eine aktuelle Probeberechnung vorlegen. „Nach einer ersten vorsichtigen Hochrechnung soll die Gemeinde Bad Grund etwa 97000 Euro erhalten“, so der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann. Im Jahr 2016 belief sich das von der Gemeinde Bad Grund abzudeckende Defizit bei den betreibenden Partnern der fünf Kindertagesstätten in der Gemeinde bei rund 664000 Euro. Für das Jahr 2017 ist eine Defizitabdeckung in Höhe von etwa 720000 Euro veranschlagt, wobei die Träger von einem Defizit von rund 750000 Euro ausgehen.

Die künftig zu erwartenden Mehreinnahmen sollen eingesetzte werden, um die durch die angestrebte Ganztagsbetreuung aufzuwendenden Mehrausgaben größtenteils zu decken, so Dietzmann. Neben der Gesamt-Defizitabdeckung kommen noch weitere Aufwendungen dazu, wodurch sich der gesamt Gesamtzuschussbedarf auf 844000 Euro erhöhe. In der Sitzung stimmten die Ausschussmitglieder auch einstimmig für die Verlängerung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung der Stadt Osterode über die gemeinsame Nutzung der Grundschule Lasfelde als Inklusions-Schwerpunktschule. Hintergrund ist, dass der Niedersächsische Landtag im Jahr 2012 ein Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule verabschiedet hat, mit dem das Ziel verfolgt wird, dass Schüler mit und ohne Behinderungen an jedem Lernort ihren Bedürfnissen und Ansprüchen entsprechend lernen können.

In 2013 hatte der Rat der Gemeinde Bad Grund beschlossen, mit der Stadt Osterode eine Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung der Grundschule Lasfelde als Schwerpunktschule abzuschließen, die nun verlängert werden soll. Zwar sei in der Grundschule Lasfelde seit dem Schuljahr 2013/14 kein Kind aus der Gemeinde Bad Grund inklusiv beschult worden, wie die Schulleitung auf Nachfrage berichtete. Ziel der Grundschule der Gemeinde Bad Grund sei, dass auch künftig sehr individuelle Lösungen für die inklusive Beschulung vor Ort gefunden werden. Nur die Kinder, für die aufgrund ihrer körperlichen Einschränkungen die baulichen oder sächlichen Voraussetzungen fehlen und nur mit unverhältnismäßigem Kostenaufwand geschaffen werden könnten, sollen einzelfallbezogen an die Schwerpunktschule Lasfelde verwiesen werden. Beide Beschlussvorlagen sollen am Donnerstag, dem 21. September, dem Rat der Gemeinde vorgelegt werden.

 

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