Meldungen / Städtische Meldung
28.01.2025
Grundsteuerreform: Wichtige Informationen für Bürgerinnen und Bürger in Osterode am Harz
... Stadt Osterode
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen zur Grundsteuerberechnung. Grundlage ist die
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, das die bisherige Bewertungsgrundlage als
gleichheitswidrig einstufte. Daraufhin wurden neue Gesetze vom Bund und vom Land Niedersachsen
erlassen, mit denen die Grundsteuer reformiert wurde. Daher wurden im Jahr 2022 alle
Grundbesitzeigentümerinnen und -eigentümer aufgefordert, Feststellungserklärungen zu ihren
Grundstücken gegenüber dem Finanzamt abzugeben.
Auf der Grundlage dieser Erklärungen hat das Finanzamt für alle Grundstücke neue Grundsteuermessbescheide an die Steuerpflichtigen verschickt, die nun ab 2025 die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer darstellen. Zum Grundsteuermessbescheid kann die Stadtverwaltung Osterode am Harz keine Auskünfte geben und keine Änderungen veranlassen. Unstimmigkeiten, wie abweichende Angaben zu Wohn- oder Nutzflächen, müssen daher direkt dem zuständigen Finanzamt Northeim-Herzberg am Harz gemeldet werden.
Grundsteuerberechnung in Osterode am Harz:
Der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag ist nur ein Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer. Ein weiterer Faktor für die Grundsteuerberechnung ist der Hebesatz, der von jeder Kommune individuell bestimmt wird und für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen gilt. In der Sitzung am 19. Dezember 2024 hat der Rat der Stadt Osterode am Harz die bisherigen Hebesätzeum 100 Prozentpunkte gesenkt und wie folgt ab dem 01.01.2025 beschlossen:
• Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft): 320 %
• Grundsteuer B (Grundvermögen): 320 %
Die jährliche Grundsteuer für ein Grundstück wird berechnet, indem der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz multipliziert wird.
Versand:
Die Stadtverwaltung Osterode am Harz beginnt ab dem 27. Januar 2025 mit dem Versand der Grundsteuerbescheide an die Steuerpflichtigen. Fragen zum Grundsteuerbescheid der Stadt Osterode am Harz:Für Fragen zu den Grundsteuerbescheiden, die von der Stadt Osterode am Harz ausgestellt werden, stehen die Mitarbeitenden des Fachdienstes Finanzen, Bereich Abgaben zu folgenden Sprechzeiten zur Verfügung:
montags bis freitags: von 09.00 Uhr - 12.00 Uhr,
montags: von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und
donnerstags: von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr