Panorama

01.02.2025

Bundestagswahl am 23. Februar 2025 – Informationen zur Stimmabgabe in Osterode am Harz


… Stadt Osterode am Harz

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. An diesem Tag entscheiden die Wahlberechtigten in 299 Wahlkreisen über die Zusammensetzung des zentralen gesetzgebenden Organs der Bundesrepublik Deutschland für die kommenden vier Jahre. Nachfolgend wichtige Informationen zur Wahl und zur Stimmabgabe in Osterode am Harz:

Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Personen:

• mit deutscher Staatsangehörigkeit,
• die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben,
• die seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben.

Versand der Wahlbenachrichtigungen 
Die Wahlbenachrichtigungen wurden im Laufe 3. Kalenderwoche verschickt und sollten in allen Wahlberechtigten vorliegen. Grundlage ist das Wählerverzeichnis, in das automatisch alle Personen eingetragen werden, die vor dem 12. Januar 2025 in Osterode am Harz gemeldet waren. Personen, die bis Ende Januar keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich an das Wahlbüro wenden:
Telefon: 05522 – 318 266 / 05522 – 318 255
E-Mail: wahlen@osterode.de

Wahllokale
Die Adresse des Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Dort kann am Wahltag zwischen 8:00 und 18:00 Uhr die Stimmabgabe erfolgen – dafür sollen bitte die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Ausweis mitgebracht werden.

Briefwahl
Falls eine persönliche Stimmabgabe am Wahltag nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit zur Briefwahl.

Antrag auf Briefwahlunterlagen
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, den 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr beantragt werden. Die Beantragung kann mithilfe des Vordruckes in der Wahlbenachrichtigung erfolgen: entweder postalisch zurücksenden oder den Vordruck persönlich ab dem 27. Januar 2025 im Briefwahlbüro abgeben.
Alternativ können die Unterlagen auch online beantragt werden: www.osterode.de/bundestagswahl2025

Diese Unterlagen werden postalisch zugestellt oder können persönlich im Rathaus abgeholt werden. Ob die Unterlagen per Post zugeschickt werden sollen oder persönlich abgeholt werden, kann im Vordruck der Wahlbenachrichtigung angekreuzt werden. Die Stimmzettel werden ab voraussichtlich frühestens dem 10. Februar 2025 im Rathaus vorliegen und erst dann verschickt werden können bzw. zur Abholung bereitliegen. Wer für eine andere Person Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht der/des Wahlberechtigten vorlegen.

Rückgabe der Briefwahlunterlagen
Die ausgefüllten Unterlagen müssen bis spätestens 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, im Rathaus eingegangen sein. Dies kann auf verschiedenen Wegen erfolgen: postalischer Versand, persönliche Abgabe im Rathaus oder alternativ die Stimmabgabe direkt im Briefwahlbüro des Rathauses. Alternativ können die ausgefüllten Unterlagen bis Sonntag, den 23. Februar 2025, 18:00 Uhr, beim Kreiswahlleiter in Göttingen (Reinhäuser Landstraße 4, 37070 Göttingen) abgegeben werden.
 
Achtung: Es liegt in der Verantwortung der Wählenden, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig eingehen. Um Probleme in der Postzustellung zu vermeiden, wird empfohlen, die Briefwahl nach
erfolgreicher Beantragung im Briefwahlbüro vor Ort ab voraussichtlich frühestens dem 10. Februar 2025 zu erledigen.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros 
Das Briefwahlbüro im Rathaus Osterode am Harz öffnet am 27. Januar 2025, sodass ab diesem Tag die Briefwahl persönlich beantragt werden kann. Eine Briefwahl vor Ort im Rathaus kann jedoch erst voraussichtlich frühestens ab dem 10. Februar 2025 erfolgen, sobald die Stimmzettel vorliegen.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Montags: 08:00 – 16:30 Uhr
Dienstags 08:00 – 16:30 Uhr
Mittwochs 08:00 – 12:30 Uhr
Donnerstags 08:00 – 17:30 Uhr
Freitags 08:00 – 12:30 Uhr

Hinweis zu den vorgezogenen Neuwahlen 
Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl sind die organisatorischen Abläufe zeitlich deutlich verkürzt. Aus diesem Grund können uns die Stimmzettel erst später zur Verfügung gestellt werden als im Vergleich zu bisherigen Wahlen. Es wird empfohlen, die Stimmabgabe persönlich am Wahltag im Wahllokal oder eine Briefwahl direkt im Briefwahlbüro ab voraussichtlich frühestens dem 10. Februar 2025 vorzunehmen.

 

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