Meldungen / Städtische Meldung
28.12.2024
Stadt Osterode am Harz senkt die Hebesätze für die Grundsteuern ab 2025 auf 320 Prozent
...Stadt Osterode am Harz
Vor dem Hintergrund der Grundsteuerreform hat der Rat der Stadt Osterode am Harz in seiner Sitzung am 19.12.2024 neue Hebesätze für die Grundsteuerfestsetzungen ab dem Jahr 2025 beschlossen. Den Berechnungen der Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (für Grundvermögen) liegen künftig Hebesätze in Höhe von 320 Prozent zugrunde. Bis zum 31.12.2024 betragen die Hebesätze noch 420 Prozent.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2018 festgestellt, dass die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form verfassungswidrig ist und zu einer Ungleichbehandlung einzelner Eigentümerinnen und Eigentümer führt. Daher wurden neue gesetzliche Bewertungsmaßstäbe für die Ermittlung der Grundsteuermessbeträge festgelegt. In Niedersachsen wird das sogenannte Flächen-Lage-Modell angewandt. Aus diesem Grund wurden alle Grundstückseigentümerinnen und -Eigentümer in 2022 seitens der Finanzämter aufgefordert, eine Grundsteuererklärung einzureichen.
Bei den Hebesätzen für die Grundsteuer handelt es sich um Berechnungsfaktoren, mit denen Kommunen die Höhe ihres Grundsteueraufkommens beeinflussen können. Die individuelle Steuerlast für ein Grundstück ergibt sich durch die Multiplikation des vom Finanzamt berechneten Grundsteuermessbetrags, an den die Kommune rechtlich gebunden ist, mit dem entsprechenden Hebesatz.
Durch die Senkung der Hebesätze um 100 Prozentpunkte werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz in Osterode am Harz vor unverhältnismäßig höheren Steuerlasten aufgrund der reformbedingten Neubewertungen ihrer Grundstücke geschützt.
Die Stadtverwaltung kündigt an, neue Steuerbescheide mit den geänderten Berechnungsgrundlagen im Januar zu versenden.