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04.11.2024
Genehmigungsverfahren Windenergieanlagen „Pinnekenberg“
Mängel festgestellt, Nachbesserung möglich / Vermischung mit Teilplan Wind unseriös
...Landkreis Göttingen
Der Landkreis Göttingen hat die Errichtung von fünf Windenergieanlagen innerhalb des Sondergebiets „Pinnekenberg“ des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Gieboldehausen genehmigt. Gegen die Genehmigung wurde von einem Umweltverband, dem Landesverband der Bürgerinitiativen e. V. (LBU), Klage erhoben. Die mündliche Verhandlung hat am Dienstag, 10. September 2024, beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg stattgefunden. Die ausführliche Urteilsbegründung liegt dem Landkreis bisher noch nicht vor.
Windräder können immer noch realisiert werden
Zwar hat das Gericht Mängel in der Genehmigung festgestellt, hält aber keine vollständige Aufhebung für erforderlich. Zu den geforderten Ergänzungen zählen eine Nachholung der Anhörung betroffener Dritter, die Durchführung einer umfassenden Verträglichkeitsprüfung des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiet) sowie eine separate Genehmigung der Erschließungswege. Das Gericht ließ damit bewusst Raum für Korrekturen, statt eine Aufhebung der Genehmigung anzuordnen. Die Windräder können mit den Nachbesserungen realisiert werden.
„Es ist deutlich herauszustellen, dass das Gericht keine generelle Rechtswidrigkeit der Genehmigung feststellt“, erläutert Doreen Fragel, Umwelt- und Baudezernentin des Landkreises Göttingen, in einer Stellungnahme. Die Genehmigung für den Bau der Windenergieanlagen ist auf Grundlage des 2013 verabschiedeten Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Gieboldehausen erteilt worden. Die Ausweisung von Windenergiegebieten – wie im Teilplan Windenergie – erfolgt auf Planungsebene und losgelöst von jeglicher konkreten Genehmigung einzelner Windenergieanlagen.
„Wer behauptet, der Teilplan Windenergie des Landkreises Göttingen würde bei Festhalten am Standort Pinnekenberg rechtswidrig sein, liegt in doppelter Hinsicht falsch: Zum einen werden die Inhalte des Urteils unzutreffend dargestellt. Zum anderen werden zwei grundsätzlich verschiedene Verfahrensvorgänge vermischt“, erklärt die Erste Kreisrätin weiter. „Jede Windenergieanlage wird nach geltendem Gesetz geprüft. Hierbei müssen stets alle Belange berücksichtigt werden – dazu gehören Natur- und Artenschutz gleichermaßen wie eine mögliche Betroffenheit der Anwohnerschaft durch Licht- und Schattenwurf, sowie das wichtige politische Ziel, die Energiewende voranzutreiben, um dem Klimawandel zu begegnen,“ sagt Fragel. Vorwürfe einer ideologisch motivierten Entscheidung gegen geltendes Recht seien daher abwegig.