Meldungen / Städtische Meldung

11.01.2019

Grundstückseigentümer müssen Gehwege schnee- und eisfrei halten


Stadt Osterode am Harz weist auf die Winterdienstpflichten hin

...Stadt Osterode am Harz

Den Wintereinbruch in Osterode am Harz nimmt die Stadt zum Anlass, auf die Regelungen zum Winterdienst durch die Grundstückseigentümer hinzuweisen. Wenn Personen wegen ungeräumter Wege verletzt werden, kann es für die Eigentümer wegen hohen Schadenersatzansprüche unter Umständen teuer werden. 

Als Eigentümer ist es Aufgabe, die Gehwege schnee- und eisfrei zu halten – egal, ob das jeweilige Grundstück bebaut ist oder nicht.

Bei Schneefall müssen Gehwege ständig freigehalten werden. Gibt es keinen Gehweg, betrifft die Räum- und Streupflicht einen ausreichend breiten Streifen von mindestens einem Meter Breite am Rand der Fahrbahn. In der Fußgängerzone muss - an den jeweiligen Rändern verlaufend - ein ausreichender Streifen von durchgängig mindestens eineinhalb Meter Breite geräumt werden.

Bei Neuschnee über Nacht, muss die Reinigung werktags bis 8 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 9 Uhr, durchgeführt sein. Falls die Witterung es erfordert, ist der Eigentümer in der Verantwortung, bis 20 Uhr wiederholt Schnee zu räumen. Schnee und Eis darf nicht so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr auf den Fußwegen, den Fahrbahnen oder den Radwegen behindert wird. Bei der Schnee- und Eisbeseitigung sollte außerdem besonders auf die Freihaltung der Hydranten als Löschwasserentnahmestellen geachtet werden.

Bei Glätte sind die Gehwege mit abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist.

Um Pflanzen und Gewässer zu schützen, dürfen keine Chemikalien verwendet werden, Streusalz ist nur in Ausnahmefällen zulässig, wenn mit anderen Mitteln die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann. Dies gilt besonders für gefährliche Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgänge, starken Gefälle- oder Steigungsstrecken. Zum Schutz der Pflanzen dürfen zudem Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Streusalz bestreut oder salzhaltiger Schnee auf ihnen gelagert werden.

Die Autofahrer werden gebeten ihre Fahrzeuge so abstellen, dass der Räumdienst nicht behindert wird. Da  Fahrzeuge mit Schneepflug  und Streugerät große Ausmaße haben, ist das Manövrieren nicht so leicht. Daher kann es vorkommen, dass Straßen sogar ungeräumt bleiben, weil kein Durchkommen ist.

 

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