Meldungen / Städtische Meldung

19.08.2017

Immer wieder Beschwerden wegen freilaufender Hunde


Leinenpflicht in der Innenstadt und weiteren Bereichen

Für die einen sind sie des Menschen bester Freund, andere fürchten sich vor ihnen: Hunde, von denen es natürlich auch im Osteroder Stadtgebiet eine Menge gibt. Ein Grund für wiederkehrende Beschwerden sind Hunde, die im Stadtgebiet oder in Grünanlagen frei herumlaufen. Dabei gibt es, was manchem Halter vielleicht gar nicht bewusst ist, in Osterode eine Leinenpflicht.

 

Festgelegt ist das in einer städtischen Verordnung. Die sogenannte Gefahrenabwehrverordnung ist eindeutig: Im Bereich der historischen Altstadt der Stadt Osterode am Harz müssen Hunde von geeigneten Personen an der Leine geführt werden. Der Bereich der historischen Altstadt ist definiert durch den Bereich zwischen Osttangente (B241), Söse und der Bahnlinie. Außerdem gilt auch außerhalb dieses Gebiets die Leinenpflicht auf Schulhöfen, in Park-, Sport- und Grünanlagen.

Und das nicht nur im Kernstadtbereich, wie dem Spazierweg zwischen Südbahnhof und Aloha oder im Kurpark an der Stadthalle, sondern auch in den Ortschaften. Es gibt aber noch weitere Verpflichtungen für die Hundehalter. So müssen sie dafür Sorge tragen, dass ihre Tiere Grundstücke nicht unkontrolliert verlassen und herumstreunen können. Und dort, wo kein Leinenzwang besteht, müssen sie stets Einfluss auf die Hunden nehmen können und vorsorglich eine Leine mit sich führen.

Auch der Begriff der geeigneten Person ist in der Verordnung erläutert, und zwar als Personen, die körperlich in der Lage sind das Tier jederzeit zu beherrschen und festzuhalten. Eine Karte des Innenstadtbereichs, in dem die Leinenpflicht gilt, ist auf www.osterode.de/leinenpflicht veröffentlicht. Dort kann auch die vollständige Gefahrenabwehrverordnung eingesehen werden.

 

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