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Politik / Wirtschaft / Bildung / Wirtschaft
20.10.2023
Lebensmittelhandwerk: „7 Prozent Mehrwertsteuer muss bleiben“
Ende 2023 läuft die Steuerermäßigung für Speisen, die in Cafés, Imbissen und Restaurants vor Ort verzehrt werden, aus. Davon sind auch Betriebe des Lebensmittelhandwerks betroffen.
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„Essen Sie hier oder nehmen Sie es mit?“ – diese Frage war viele Jahre wichtig beim Einkauf von belegten Brötchen und Kuchen beim Bäcker oder auch für die gastronomischen Angebote des Fleischerhandwerks, wie den warmen Mittagstisch. Die Frage entschied über die Höhe der anfallenden Mehrwertsteuer. Im Zuge der staatlichen Pandemie-Entlastungen wurde der Mehrwertsteuersatz befristet auch für Speisen gesenkt, die Bäcker, Fleischer und Konditoren zum Verzehr vor Ort anbieten.
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