Politik / Wirtschaft / Bildung

10.08.2017

Soforthilfen für Hochwassergeschädigte kommen – Haushaltsausschuss gibt grünes Licht


Julia Willie Hamburg: 50 Millionen für betroffene Menschen und Kommunen

...die Grünen/Bündnis 90

Gestern (9. August 2017) hat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtags finanzielle Soforthilfen in Höhe von 50 Millionen Euro durch einen Nachtragshaushalt für die vom Hochwasser betroffenen Menschen und Kommunen beschlossen.

„Zerstörte Häuser, vollgelaufene Keller, kaputter Hausrat, – das Hochwasser hinterließ bei den Betroffenen hohe Schäden", so die grüne Abgeordnete Julia Willie Hamburg. „Die rasche Umsetzung der zugesagten Unterstützung für die Flut-Opfer hat für uns derzeit Priorität – trotz anderer landespolitischen Entwicklungen. Unsere Landesregierung lässt sich von dem Agieren der CDU-Fraktion nicht beirren und arbeitet unbeirrt im Sinne unseres Landes weiter, das wurde durch die Verdoppelung des Nachtragshaushalts eindrücklich bewiesen."

Die Erhöhung des Nachtragshaushalts auf 45 Millionen Euro wurde von Umweltminister Stefan Wenzel aufgrund neuerer Schätzungen dem Ausschuss vorgeschlagen. Der Ausschuss hat dann diesen Vorschlag einvernehmlich um einen Puffer von fünf Millionen Euro auf 50 Millionen Euro erhöht. „Ich erwarte, dass der Landtag nächste Woche im Landtagsplenum den Nachtragshaushalt beschließt, damit die Betroffenen sofort unbürokratisch Hilfen beantragen können“, betont die Abgeordnete.

Hintergrund:

Die Landesregierung hat einen ressortübergreifenden Stab zur Aufarbeitung der Hochwasserschäden eingerichtet. Aufgabe des Arbeitsstabs ist es, das Ausmaß der eingetretenen Schäden strukturiert zu erfassen. Zudem ist er für die Antrags- und Abwicklungsmodalitäten der finanziellen Unterstützung für die Betroffenen zuständig.

Die Soforthilfe soll akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten. Pro erwachsene Person können 500 € beantragt werden, pro Kind 250 €, maximal 2.500 € pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung möglich.

Zuständig für die Bewilligung von Soforthilfen sind die Landkreise sowie die kreisfreien und großen selbstständigen Städte; sie nehmen ab nächster Woche Anträge entgegen. Mehr Informationen zur Soforthilfe und das entsprechende Antragsformular werden ab Freitag, den 11. August 2017 unter www.hochwasser.niedersachsen.de eingestellt.

 

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