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28.07.2023

Nachtragshaushalt 2023/24 des Landkreises ist genehmigt


...LK Göttingen

Mit Verfügung vom 25.07.2023 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 des Landkreises Göttingen uneingeschränkt genehmigt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023/2024 tritt nach der öffentlichen Auslegung vom 28.07. bis zum 07.08.2023 somit am 08.08.2023 in Kraft.

Mit dem 1. Nachtragshaushalt werden die Kreisumlagehebesätze für das Haushaltsjahr 2023 gesenkt. Damit wird die mit Kreistagsbeschluss vom 08.03.2023 getroffene Entscheidung umgesetzt, dass alle kreisangehörigen Gemeinden einschließlich der Stadt Göttingen im Rahmen der Ausgleichsfunktion des Landkreises in 2023 eine Zuweisung in Höhe des Jahresüberschusses 2021 von 13.039.400 Euro erhalten.

Die dadurch notwendige Neufestsetzung der Kreisumlage für die kreisangehörigen Gemeinden und die Stadt Göttingen erfolgt zum 20.09.2023.

 

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