22.06.2023
Haus und Grund lädt zum Sommerstammtisch ein
Ortsverein Bad Lauterberg und Umgebung e.V. trifft sich am Bismarckturm
...von Doreen Westphal - Für Haus & Grund Bad Lauterberg und Umgebung e.V
Wie angekündigt findet der Sommerstammtisch vom Verein Haus und Grund Bad Lauterberg und Umgebung e.V. traditionell in der Waldgaststätte am Bismarckturm statt. Und ebenfalls traditionell hält den Stammtischvortag der Vorsitzende und Vereinsjustiziar Rechtsanwalt Andreas Körner selbst zu aktuellen Themen rund um das Vereinsgeschehen. Außerdem berichtet er über Neuigkeiten aus der Mietrechtssprechung. Im Anschluss tauschen sich die Mitglieder in gemütlicher Atmosphäre beim gemeinsamen Abendessen aus.
Vereinszeitung digital
Die Mitgliederzeitung „Haus und Grund Niedersachsen“ kann nun auch papierlos als E-Paper gelesen werden. Wer auf die digitalen Vorteile wie verstellbare Textgröße oder Archivierung der Ausgaben zurückgreifen möchte, kann den Registrierungslink dazu in der Kanzlei Körner & Körner erfragen.
Energiezuschüsse für leitungsfreie Brennstoffe
Analog zur Gas- und Strompreisbremse wurde vom zuständigen Wirtschaftsministerium ein Härtefallfonds für nicht leitungsgebundene Brennstoffe, insbesondere Öl, Kohle und Holz freigeschaltet. So können private Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfen beantragen, sofern sich die Energiekosten für den jeweiligen Energieträger gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis von 2021 mehr als verdoppelt haben.
Zulässige Mietpreiserhöhungen
Vermieter haben ebenso wie alle Verbraucher mit Kostensteigerungen in allen Bereichen zu kämpfen, was mitunter Mietpreiserhöhungen zur Folge hat. Mietpreise können aber nicht willkürlich angehoben werden. In Großstädten kann sich ein Vermieter häufig auf einen Mietspielgel beziehen. Vergleichsmieten kann man auch aus Mietdatenbanken oder aus den durchschnittlichen Mietpreisen von drei nahezu identischen Wohnungen ermitteln. Egal auf welcher Grundlage die Miete erhöht wird, bedarf es immer einer schriftlichen Ankündigung 3 Monate vorab. Und da es sich um eine Vertragsänderung handelt, ist die Zustimmung des Mieters erforderlich. Beachtet werden muss außerdem, dass die Miete frühestens 15 Monate nach Mietbeginn erhöht werden darf. Idealerweise aber hat der Vermieter schon im Mietvertrag eine Staffelmiete oder eine Indexmiete vereinbart. Bei der Staffelmiete sind die Steigerungen terminiert vereinbart. Bei der Indexmiete hängt die Steigerungsrate vom Verhältnis des aktuellen Verbraucherpreisindex zum Index bei Mietbeginn ab.
Fälle aus der Mietrechtssprechung
Ein verloren gegangener Hausschlüssel kann bei Auszug eine teure Angelegenheit werden, wenn der Vermieter deshalb die komplette Schließanlage eines Mehrparteienhauses austauschen muss, weil sonst eine Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen vorliegt. Der Mieter muss laut BGH-Urteil den Austausch der Schließanlage zahlen, aber nur, wenn dieser auch tatsächlich stattgefunden hat, das heißt, dem Vermieter ein tatsächlicher Vermögensschaden entstanden ist.
Für betriebskostenrelevante Verträge, die mit den Nebenkosten abgerechnet werden, besteht ein Wirtschaftlichkeitsgebot. So kann ein Vermieter nicht willkürlich Kosten auf den Mieter umlegen, es muss ein angemessenes Nutzen-Kosten-Verhältnis zur erbrachten Leistung, wie zum Beispiel Winterdienst vorliegen. Der Vermieter steht in der Pflicht überteuerte Verträge zu korrigieren. Rechtsanwalt Körner macht in seinem Vortrag deutlich, dass Mieter bei der Nebenkostenabrechnung Anspruch auf Einsicht in die Originalbeläge haben. Deshalb rät er dazu, dass zumindest alle Beläge in Kopie mit der Nebenkostenabrechnung mitgesendet werden.
Fledermausköttel auf der Terrasse sind kein Mietminderungsgrund. So urteilte kürzlich das Amtsgericht Starnberg über den Einzug von tierischen Untermietern in ein Mietshaus. Die Terrasse der Erdgeschossbewohner liegt ohne vollständige Überdachung in der Einflugschneise der Fledermäuse und ist mit den Extremitäten der Tiere verschmutzt. Die Verschließung der Ein- und Ausfluglöcher widerspricht den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Außerdem handelt es sich nicht um ein sogenanntes Hauptquartier der Fledermäuse. Mieter, vor allem in ländlicher Gegend müssen ortsübliche Einwirkungen durch Tiere der Umgebung grundsätzlich entschädigungslos hinnehmen. Dieses Urteil ist aber nicht vergleichbar, jeder Fall muss einzeln geprüft werden.
Bei Hausschwamm besteht immer die Gefahr, wieder aufzutreten, auch wenn er Jahre zuvor fachmännisch beseitigt wurde. So urteilte das Oberlandesgericht Rostock und dem Verkäufer eines alten Gebäudes unter Ausschluss der Gewährleistung wurde arglistige Täuschung durch Nichtbekanntmachung des Hausschwammbefalls vorgeworfen.
Wenn die Mieter einer Wohngemeinschaft ausziehen, ist damit noch längst nicht das Mietverhältnis beendet, sofern sie ihre Zimmer mit Einverständnis des Vermieters untervermieten. Findet allerdings ein Austausch aller WG-Bewohner statt, läuft der Vermieter Gefahr, alle ursprünglichen Mieter aus der Haftung entlassen zu müssen und für etwaige Schäden keinen Anspruch geltend machen zu können. In diesem Fall muss noch entschieden werden, ob dem letztverbliebenen Mieter die Untervermietung untersagt werden kann, weil die Mietsache sonst vollständig anderen Mietern zum Gebrauch überlassen würde, als jemals vereinbart.
Schadensansprüche bei Tierhaltung werden nicht zwangsläufig gewährt, auch wenn die Tierhaltung im Vertrag für unzulässig vereinbart wurde. Die unerlaubte Tierhaltung führt erstmal zur Abmahnung, Unterlassung oder Kündigung. Für einen Schadensersatzanspruch jedoch muss eine spezielle schadensersatzrechtliche Grundlage vorhanden sein. Wird die Tierhaltung erlaubt, sollte ein Vermieter mitvereinbaren, dass der Tierhalter die vom Tier verursachten Schäden zu ersetzen hat.
Neuer Kooperationspartner
Erneut hat der Verein Haus und Grund für Bad Lauterberg und Umgebung einen neuen Kooperationspartner gefunden, den Dachdeckermeister Rolf Kiene-Rösler. Bis zu einem Jahresrechnungsbetrag von 5000 Euro können Vereinsmitglieder unter Vorlage ihrer gültigen Mitgliedkarte 3 % auf den Nettorechnungspreis sparen.
Vereinsfahrt
Die diesjährige Fahrt des Vereins findet am 26. August statt. Es geht nach Goslar, wo die Kaiserpfalz besichtigt wird. Im Anschluss findet ein gemeinsames Mittagessen statt und nach einem Spaziergang zurück zum Bus legt dieser auf dem Rückweg noch einen Zwischenstopp in Torfhaus ein. Wenn er dahin eröffnet wurde, soll es dort hoch hinaus auf den Harzturm gehen. Anmeldungen für die Fahrt nimmt der Verein unter der Telefonnummer 05524-999000 entgegen.