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28.07.2017

Abfallwirtschaft Osterode am Harz: Erinnerung an Fälligkeit der Gebühren


Tipps zur Vermeidung von Mahngebühren

...LK Göttingen

Am 01.07.2017 waren die Abfallgebühren für das laufende Jahr fällig, daran erinnert die Abfallwirtschaft Osterode am Harz. Wer es bisher versäumt hat, die Gebühren zu zahlen, sollte dies möglichst umgehend unter Angabe der Objektnummer (auf dem Bescheid abgedruckt) erledigen, um Mahngebühren, Säumniszuschläge oder gar Vollstreckungskosten zu vermeiden. Das Mahnverfahren der Kreiskasse beginnt ab dem 05.08.2017.

Um solchen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen, empfiehlt die Abfallwirtschaft Osterode am Harz jedem Grundstückseigentümer, am bequemen Lastschrifteneinzug teilzunehmen. Bei Vorliegen eines SEPA-Lastschriftmandats ist es zudem möglich, die Abfallgebühren vierteljährlich, immer zur Quartalsmitte, abbuchen zulassen.

Die Ansprechpartnerinnen der Gebührenstelle stehen zu den auf dem Bescheid angegebenen Servicezeiten zur Verfügung.

Die Abfallwirtschaft Osterode am Harz ist erreichbar per Fax unter 05522 960-4791 und per E-Mail: abfallgebuehren-oha@landkreisgoettingen.de.

 

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