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10.02.2023

Abfallwirtschaft Osterode am Harz verschickt Gebührenbescheide


Ab sofort beginnt der Postversand der Gebührenbescheide für das laufende Kalenderjahr

...LK Göttingen

Die Jahresbescheide berücksichtigen Änderungswünsche, die bis 31.12.2022 eingegangen waren. Spätere Änderungsanträge werden derzeit bearbeitet. Auf vielen Grundstücken wurden bereits die gewünschten Behälter aufgestellt. Für den Versand der Bescheide konnten diese Veränderungen aber aus technischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Für Grundstücke, bei denen sich die Änderungsmeldung mit dem Erstellen des Bescheides überschnitten haben, werden Änderungsbescheide versandt.

Die Abfallgebühren beziehen sich auf das Kalenderjahr, also auf die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2023. Fällig werden die Gebühren am 1.07.2023.

Einzahlungen von Teilbeträgen sind schon vor dem Fälligkeitstermin möglich, bitte jeweils mit Angabe der Objektnummer, die auf dem Bescheid abgedruckt ist.

Bei Fragen zum Abfallgebührenbescheid sollte ebenfalls die Objektnummer genannt werden. Änderungsanträge oder –mitteilungen müssen schriftlich erfolgen.

Bei Eigentumswechseln sind alte und neue Eigentümer*innen zur Meldung verpflichtet, diese hat binnen eines Monats zu erfolgen.  Die Ansprechpartner*innen der Gebührenstelle stehen zu den auf dem Bescheid angegebenen Servicezeiten gern für Rückfragen zur Verfügung. Besuchstermine sind nach vorheriger Vereinbarung möglich.

Die Abfallwirtschaft Osterode am Harz ist per E-Mail unter abfallgebuehren-oha@landkreisgoettingen.de zu erreichen.

 

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