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08.10.2022

Gaspreisbremse statt Gasumlage.


Harz Energie gibt Senkungen an Kunden weiter 

...Harz Energie

Die Bundesregierung hat am 29. September 2022 kurzfristig die umstrittene Gasbeschaffungsumlage gekippt und stattdessen einen umfangreichen Abwehrschirm angekündigt, durch den Haushalte und Unternehmen in Deutschland bei den Energiekosten spürbar entlastet werden sollen. Heute nun hat der Bundesrat abschließend zugestimmt, die Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme rückwirkend zum 1. Oktober 2022 von 19% auf 7% zu reduzieren.

„Wir sind erleichtert, dass unsere Kundinnen und Kunden nicht durch die Gasbeschaffungsumlage belastet und bei der Mehrwertsteuer sogar entlastet werden“, äußert sich Konrad Aichner, Geschäftsführer der Harz Energie GmbH & Co. KG, zu den Entscheidungen der Bundesregierung. “Auch wenn die politischen Entscheidungsprozesse der letzten Wochen bei unseren Kunden zu großer Verunsicherung geführt haben, halte ich beide Maßnahmen für richtig. Energiesparen bleibt dennoch das Gebot der Stunde – mit Blick sowohl auf die Kosten, als auch auf die Versorgungssicherheit.“    

Die Harz Energie arbeiten derzeit mit Hochdruck daran, die notwendigen Anpassungen umzusetzen. Sicher ist: Beide Entscheidungen – der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage und die Mehrwertsteuersenkung – werden 1:1 bei den Kundinnen und Kunden der Harz Energie ankommen. Für einen Durchschnittskunden in der Grundversorgung mit einem Jahresverbrauch in Höhe von 20.000 kWh reduzieren sich so die zum 1.10. erwarteten Kostensteigerungen um rund 960 Euro im Jahr.

Wichtig für unsere Kunden: Sie müssen nichts tun!

Kunden der Harz Energie müssen nicht selbst aktiv werden, um von den Entlastungen zu profitieren. Sie zahlen ab Oktober den um die weggefallene Beschaffungsumlage und die gesenkte Steuer niedrigeren Gaspreis. Der Abschlag wird ab November automatisch korrigiert. Für Kunden, die bereits Abschlagsbeträge inklusive der Gasbeschaffungsumlage überwiesen haben oder bei denen diese per Lastschrift eingezogen worden sind, wird der Betrag in der Jahresendabrechnung verrechnet. 

Weitere Entlastung durch Abwehrschirm beschlossen

Nach dem Stopp der Gasbeschaffungsumlage und der Senkung der Mehrwertsteuer will die Bundesregierung die hohen Energiekosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem 200-Milliarden-Euro-Paket zusätzlich abfedern. Herzstück des Abwehrschirms soll eine Strom- und Gaspreisbremse sein. Durch sie sollen Haushalte und Unternehmen spürbar entlastet werden.

Wie genau die Strom- und Gaspreisbremse ausgestaltet werden, ist noch unklar (Stand 07.10.22). Eine Expertenkommission soll einen Vorschlag für eine konkrete Umsetzung machen. Sobald Details zur Ausgestaltung der Preisbremsen vorliegen, wird Harz Energie ihre Kunden ausführlich informieren.

 

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