Regionales / Gem. Bad Grund / Windhausen

27.09.2022

Sanierung der Außenwand hat 51.800 Euro gekostet


Die Sanierung der Außenfassade im Erdgeschoss des Hauses am Kirchplatz in Windhausen hat rund 51.800 Euro gekostet

Der Landkreis Göttingen wird den Betrag beim Eigentümer geltend machen

...von Herma Niemann

Rund zwölf Wochen hat die Sanierung an der Außenfassade des Problemhauses am Kirchplatz in Windhausen gedauert. Jetzt ist die Außenwand fertig saniert. Wie man sehen kann, sind im Erdgeschoss die Gefache verschwunden und wurden vermauert, die Fenster wurden ebenfalls entfernt und mit Holz verschlossen.

Auf Nachfrage unserer Zeitung beim Landkreis Göttingen, teilt dieser mit, dass sich die Kosten des zuschlagsberechtigten Bieters (Anmerkung der Redaktion: hier ist der Handwerksbetrieb gemeint) auf rund 51.800 Euro belaufen. Wie mitgeteilt wird, habe der Landkreis im Zuge der Gefahrenabwehr diese  Ersatzvornahme angeordnet.

In dieser wurde die Sanierung der straßenseitigen Außenwand im Erdgeschoss des Objektes beauftragt. Die Kosten für diese Ersatzvornahme wird der Landkreis beim Eigentümer geltend machen. Jetzt muss noch der Statiker des Landkreises Göttingen die Sanierungsarbeiten begutachten, und im besten Fall sein „okay“ für die dadurch erfolgte Herstellung der Standsicherheit geben. Dann kann auch nach rund vier Jahren Sperrung der Bürgersteig wieder frei gegeben werden.

Auf Nachfrage beim Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, sagt dieser, dass nach gegenwärtiger Kenntnis der bauliche Zustand des Gehwegs durch die Sanierungsarbeiten nicht gelitten habe. Eventuelle Schadstellen, die bereits vorhanden waren, müsse man sich gegebenenfalls  noch einmal genauer anschauen. Allerdings müsse der Gehweg gereinigt werden. „Ausgehend davon, dass der Eigentümer nichts tun wird, und der Verwaltungsaufwand für eine Ersatzvornahmen größer wäre als die zu erledigenden Arbeiten, wird der Bauhof diese Arbeiten kurzerhand erledigen“, sagt Dietzmann, damit nicht noch mehr unnötige Zeit verloren gehe, bis der Gehweg wieder für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehe.

 

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