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24.08.2022

Braucht Bad Grund noch einen weiteren Zebrastreifen?


Vor über zwei Wochen war auf einmal ein Zebrastreifen vor dem Aufgang zum Friedhof in Bad Grund da

Inzwischen ist der widerrechtlich aufgemalte Fußgängerüberweg verschwunden/Wünsche aus der Bevölkerung gab es nicht

...von Herma Niemann

Es ist eine lange gerade Landesstraße, die L 524, die durch die Bergstadt Bad Grund führt. Zwar darf dort mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden, die Straße ist aber auch von beiden Seiten gut einsehbar. Dennoch muss sich der unbekannte „Straßenmaler“ ja etwas dabei gedacht haben, als er vor über zwei Wochen einen Zebrastreifen direkt unterhalb des Aufgangs zum Friedhof aufgemalt hat.

Inzwischen wurde der widerrechtlich aufgebrachte Fußgängerüberweg von der zuständigen Straßenmeisterei Herzberg entfernt. Auf Nachfrage unserer Zeitung beim Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, teilt dieser mit, dass Anregungen auf Einrichtung eines Fußgängerüberwegs bei der Gemeindeverwaltung nicht vorliegen. Beobachtungen zufolge werde meistens auf der Seite des Friedhofs geparkt, weshalb für diese Friedhofsbesucher ein Überweg nicht erforderlich wäre. Ansonsten kommen viele Angehörige aber auch über den oberen Zugang „Sonnenbadweg“ auf die Anlage. Die Machbarkeit eines Zebrastreifens hänge vom Bedarf, von einer Anordnung des Straßenverkehrsamtes und vom Straßenbaulastträger ab. Der Ortsbürgermeister, Holger Diener, sagt, dass man eigentlich ganz gut über die Straße käme. Anfragen aus der Bevölkerung, dort einen Zebrastreifen zu errichten, seien an ihn noch nicht herangetragen worden.

 

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