Panorama

09.06.2022

Christo'scher Umhang für die Schachtrupp-Villa


von Bernd Stritzke

Nachdem die Gerüstbauer tagelang damit verbracht haben, die Fassade der Schachtrupp-Villa (Kaffeemühle) einzurüsten, ist Osterode jetzt um eine Attraktion reicher: "Schachtrupp-Villa à la Christo".  Das  Künstlerehepaar Christo und Jeanne-Claude hatte 1995 spektakulär das Reichstagsgebäude in Berlin eingehüllt. 

Anders als Veröffentlichungen der Christo Verhüllungen stellen Fotografien und Veröffentlichungen der verhüllten Schachtrupp-Villa keine Urheberrechtsverletzung dar. Christo und seine Frau hatten nämlich 2002 in einem BGH-Urteil erwirkt, dass die Verhüllungskunstwerke urheberrechtlichen Schutz genießen und weder von Pressefreiheit noch Panoramafreiheit betroffen sind. Fotografien dürfen lediglich für private Zwecke angefertigt werden. Selbst die Veröffentlichung von Privatfotos verletzt demnach das Urheberrecht.

Die Schachtrupp-Villa wurde von einer Baufirma lediglich zum Schutz der Fassade und der Arbeiter während der Sanierungsphase verhüllt, sollte von uns also bedenkenlos veröffentlicht werden dürfen ;-) oder ist es doch Kunst?





 

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