Service / Leserbriefe

05.05.2022

Leserbrief: Es wird gebaggert und gebohrt


Abbaugebiet der Fa. VG Orth oberhalb der Villa Gyps

Zur Erinnerung: der Rat der Stadt Osterode hatte in seiner Stellungnahme zum LROP-Entwurf in 2021 eindeutig festgestellt: „Die Neufestlegung des Vorranggebietes Rohstoffgewinnung Gips (VRR Nr. 245) wird aus v. b. Gründen bzw. den sich auch mittelfristig abzeichnenden Alternativlösungen, von der Stadt Osterode am Harz daher abgelehnt.“ (Erläuterung: Damit waren die Erweiterungsflächen oberhalb der Villa Gyps Richtung Förste auf ca. 20 ha gemeint.)

Seit ca 4 Wochen wird nun oberhalb der Villa Gips im Abbaugebiet der Fa. VG Orth direkt unterhalb der Gipskante gebaggert. Gleichzeitig stehen rund um das Firmengelände der Firma neue Verbotsschilder. Und oben auf der Hochfläche tut sich auch was: auf der früheren Fichten Fläche, die vor ca. 5 Jahren von der Firma gekauft wurde, gib es kleine Bohrlöcher. Diese Fläche gehört der Firma, ist aber außerhalb des bisher genehmigten Abbaubereiches. Hier war im 1.Entwurf der Landesregierung zum neuen LROP das neue Vorranggebiet 245 für Gipsabbau geplant.
 
Der überarbeitete Entwurf der Landesregierung zum LROP nimmt zwar nach vielen Protesten die geplanten Vorranggebiete zurück, gibt der Gipsindustrie aber die Möglichkeit, außerhalb bestehender Gebiete neue Anträge zu stellen . Der LK GÖ hat sich hierzu schon eindeutig negativ positioniert. Nach meiner Meinung wird dies  nun auf der Hochfläche vorbereitet mit ersten Erkundungsbohrungen.

Und dann soll es sicherlich alle paar Jahre neue Flächen geben und irgendwann haben wir dann doch noch den „Osteroder Krater“. Dies sollten sich die Einwohner und der Rat der Stadt nicht gefallen lassen, sondern weiter fordern, dass die Gipsfirmen sich an den Beschluß des Rates der Stadt halten, sich eher um Recycling bemühen als weiteren Landschaftsverbrauch zu forcieren und so auch an den  Belastungen  für die Anwohner festzuhalten. (Lärm, Staub, LKW-Verkehr)

Michael Schulte 
Osterode




Bohrloch (wahrscheinlich Probebohrung) auf der Hochfläche, welche noch kein genehmigtes Abbaugebiet ist

 

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