Regionales / SG Hattorf / Hattorf

26.02.2022

Alle Jahre wieder: Diskussion über samtgemeindeinterne Finanzbeziehungen


Georg Wipke (dritter von links) stellte in der Finanzausschusssitzung der Gemeinde Hattorf die Anträge der SPD zu den geplanten Änderungen bei den samtgemeindeinternen Finanzbeziehungen vor

Hattorfer SPD-Gemeinderatsfraktion stellt im Finanzausschuss Anträge auf Anhörung der Mitgliedsgemeinden und gegebenfalls auf Einlegen eines Widerspruchs der Verwaltung

...von Herma Niemann

Der in der Samtgemeindeausschuss-Sitzung für Entwicklung, Steuerung und Finanzen im Januar überraschend vorgetragene Antrag der Gruppe CDU/WZW, ab diesem Jahr die Samtgemeinde-Umlage für die Mitgliedsgemeinden zu ändern (wir berichteten), kam erneut in der jüngsten des Finanzausschusses der Gemeinde Hattorf auf den Tisch. Zur Vorgeschichte: Die Gruppe CDU/WZW hatte im Januar beantragt, die Umlage künftig zu 50 Prozent nach Steuerkraft und zu 50 Prozent nach Einwohnerzahl zu errechnen. Bisher wurde die Umlage rein nach Steuerkraft der Mitgliedsgemeinden berechnet.

Laut der Gruppe CDU/WZW soll damit eine Entlastung der Mitgliedsgemeinden erfolgen, was, wie Willi Erhardt als Sprecher der Gruppe damals sagte, Hattorf mit 52.000 Euro, Hörden mit 31.000 Euro, Elbingerode mit 900 Euro und Wulften mit 55.000 Euro entlasten würde. Dieser Antrag bedeutet umgesetzt nicht nur, dass die Haushaltssatzung geändert werden muss, sondern zieht jetzt wahrscheinlich noch weitere Kreise mit sich. Denn wie der Kämmerer der Samtgeimende Hattorf, Arnd Barke, bei der Besprechung der Änderungsliste für die noch zu verabschiedende Haushaltssatzung von Hattorf sagte, soll dieser Vorschlag im Samtgemeinderat auf der Tagesordnung zur Abstimmung stehen. Auf Nachfrage von Frank Kaiser (SPD) stellte sich heraus, dass lediglich die Gemeinden Hörden und Wulften von dem Vorschlag der Gruppe CDU/WZW durch Minderbelastungen profitieren. Hattorf und Elbingerode stünden gegenüber dem bisherigen Verfahren sogar schlechter da. Nicht nur dieser Umstand, sondern erhebliche rechtliche Bedenken haben nun die SPD-Gemeinderatsfraktion dazu veranlasst, einen Antrag zu stellen, den Georg Wipke als Sprecher erklärte. Wie Wipke in der Sitzung sagte, würde diese Änderung der samtgemeindeinternen Finanzbeziehungen wesentliche Auswirkungen auf die Haushalte aller vier Mitgliedsgemeinden und der Samtgemeinde haben. Insbesondere würden diese haushalterischen Auswirkungen nicht nur lediglich das Haushaltsjahr 2020 sondern auch die kommenden Jahre in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung von 2023 bis 2025 beeinflussen.

Diese Jahre würden in den von der Verwaltung herausgegebenen Änderungslisten leider nicht mitberücksichtigt. Deshalb ist ein Teil des Antrags der SPD, die Verwaltung darum zu bitten, die Darstellung der Auswirkungen der avisierten Änderung der samtgemeindeinternen Finanzbeziehungen auf die Jahre der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung auszuweiten. „Bereits zum jetzigen Zeitpunkt muss allerdings festgestellt werden, dass die Samtgemeinde für die einzelnen Mitgliedsgemeinden durchaus differenzierte Leistungen erbringt beziehungsweise Aufgaben übernimmt“,  so Wipke. An dieser Stelle verwies Wipke auf die Zahlungsströme zwischen der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden, wie zum Beispiel die Erstattung von Personalkosten, von Kosten für die Inanspruchnahme des Bauhofs oder von Kosten für die Inanspruchnahme von Sportstätten für Vereins- und Schulsport. Im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz seien die Erhebung der Samtgemeindeumlage und die Vorschriften über die Kreisumlage entsprechend geregelt. Zudem sei im Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetz die Möglichkeit bei der Kreis- beziehungsweise Samtgemeindeumlage eine sogenannte Mehr- oder Minderbelastung vorzusehen, enthalten.

„Die Samtgemeinde kann die finanziellen Folgen von Vereinbarungen zwischen der Samtgemeinde und einer oder mehrerer Mitgliedsgemeinden, durch die von der allgemeinen Verteilung der Aufgaben zwischen Samtgemeinde und Gemeinde abgewichen wird, bei der Samtgemeindeumlage der betreffenden Gemeinde berücksichtigen“, so Wipke. Die Verwaltung werde daher gebeten, die Möglichkeit einer solchen gesplitteten Samtgemeindeumlage für die Gemeinde Hattorf zu prüfen. Parallel bittet die SPD darum, zu eruieren, ob beziehungsweise welche Aufgaben der Gemeinde Hattorf ganz oder teilweise auf die Samtgemeinde übertragen werden können beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.  „Die Vorgaben bezüglich der Kreisumlage gelten für die Samtgemeinde analog, das heißt, dass die Mitgliedsgemeinden vor der Festsetzung der Umlage rechtzeitig anzuhören sind und die Möglichkeit einer Stellungnahme eingeräumt werden muss“, so Wipke. Da sich eine Änderung der Samtgemeindeumlage unmittelbar auf die Haushaltssatzung auswirke, sei  eine solche Stellungnahme vom Rat der jeweiligen Mitgliedsgemeinden zu verabschieden. „Ein solches Anhörungsverfahren ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben sondern gerade in unserem Fall überaus sinnvoll um die Hinweise und gegebenenfalls bestehenden Bedenken der Mitgliedsgemeinden bei den Überlegungen und Entscheidungen zur Festsetzung entsprechend zu würdigen“, betonte Wipke „eine Entscheidung über die Köpfe der Mitgliedsgemeinden hinweg kann daher nicht in unserem Sinne sein“.  Daher bitte die SPD bereits jetzt, sofern die gesetzlich gebotene Anhörung weiterhin unterbleiben sollte, Rechtsmitteln in Form eines Widerspruchs zu prüfen oder vorzubereiten. Sofern die Anhörung doch noch erfolgen sollte, sei seitens der Verwaltung eine Stellungnahme im Sinne der Gemeinde Hattorf vorzubereiten und dem Rat der Gemeinde Hattorf zur Beschlussfassung vorzulegen.

Für die von der Gruppe CDU/WZW geplante Veränderung der Samtgemeindeumlage gebe es aus Sicht der SPD keine Grundlage und keine Notwendigkeit. Im Gegenteil habe es zur Finanzierung der von den Mitgliedsgemeinden in die Samtgemeinde gegebenen Aufgaben nach langer Diskussion einen Kompromiss im Oktober 2020 gegeben. Zielsetzung:  mit dem samtgemeindeinternen Finanzausgleich zu erreichen, dass alle Haushaltspläne der Samtgemeinde Hattorf und der Mitgliedsgemeinden Elbingerode, Hattorf, Hörden und Wulften ausgeglichen seien. Die einzigen Gemeinden, die von der Veränderung Vorteile hätten, seien die Mitgliedsgemeinden Wulften und Hörden, so Wipke, beide Gemeinden hätten aber bereits einen ausgeglichenen Haushalt. Wenn dieser Kompromiss aus dem Jahr 2020 nicht mehr gelten sollte, würden die Unterschiede der Gemeinden noch größer. Auf Nachfrage unserer Zeitung in der Einwohnerfragestunde, ob die rechtlichen Voraussetzungen für solche Veränderungen der samtgemeindeinternen Finanzbeziehungen nicht bekannt gewesen seien, gab es vom stellvertretenden Ausschussvorsitzenden, Gerhard Hübner (CDU) die Antwort, dass die angestrebte Veränderung mit bestem Wissen und Gewissen der Ratsleute eingebracht worden seien.

In der Sitzung wurde auch die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Hattorf einstimmig verabschiedet. Der Jahresabschluss weist einen Überschuss in Höhe von 279.344 Euro aus, der in voller Höhe der Überschussrücklage zugeführt wird.

 

Anzeige