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25.02.2022

Zuschussbedarf für Kindergärten nahe verdoppelt


Der Zuschussbedarf für die Kindertagesstätten hat sich kontinuierlich erhöht

In einer Videokonferenz stellte der Kämmerer der Gemeinde Bad Grund den Haushaltsplanentwurf  für dieses Jahr vor

...von Herma Niemann

Der Haushaltsplanentwurf der Gemeinde Bad Grund für das Jahr 2022 weist einen Überschuss von 64.400 Euro aus. Dies wurde am vergangenen Montagabend den Mitgliedern im Rat der Gemeinde Bad Grund, in den Ortsräten sowie den beratenden Mitgliedern in den Fachausschüssen, Fachbereichsleitern und interessierten Bürgern über eine Videokonferenz präsentiert. Im Ergebnishaushalt liegen die ordentliche Erträge bei 12.252.800 Euro und die ordentlichen Aufwendungen bei 12.188.400 Euro. Zum Vergleich berichtete der Kämmerer der Gemeinde Bad Grund, Volker Höfert, dass man im Jahr 2013 noch mit einem Defizit von rund 1,2 Millionen Euro unterwegs gewesen sein.

Kontinuierlich bis  zum Jahr 2020 habe man das Ergebnis verbessern und positive Ergebnisse ausweisen können. Dabei erwähnte Höfert auch, dass in den Jahren 2013 und 2015 nicht unerhebliche Bedarfszuweisungen in Höhe von über 2 Millionen Euro geflossen seien. Wie die PowerPoint-Präsentation zeigte, habe man sich im vergangenen Jahr noch große Sorgen gemacht, weil man nicht gewusst habe wie sich die wirtschaftliche Lage auf Grund der Pandemie entwickeln würde. Die präsentierte Entwicklung der Gesamtergebnisse, angefangen beim Jahr  2021bis 2025, würden eine positive Entwicklung zeigen, da sich die Haushalte stabilisieren würden. Bis auf einen kleinen Einbruch im Jahr 2023, in dem ein Fehlbetrag von 60.100 Euro geplant sei. Die positive Entwicklung des Haushalts seit einigen Jahren könne somit fortgesetzt werden und bestätige die konsequente Umsetzung des Zukunftsvertrages und der darüber hinaus umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen, betonte der Kämmerer.

Das Haushaltsjahr 2022 schneide aufgrund von zwei Entscheidungen des Landkreises Göttingen mit einem positiven Ergebnis ab. Das ist zum einen die Absenkung der Kreisumlage für ein Jahr und eine einmalige Erhöhung des Zuschusses für die Kindertagesstätten, was eine deutliche Entlastung bringe, so Höfert. Ohne diese beiden Posten hätte man einen Fehlbetrag von über 200.000 Euro ausweisen und demzufolge auch ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen müssen. Dabei erwähnte Hövert, dass momentan die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Finanzierung der Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen des öffentlichen Jugendhilfeträgers mit dem Landkreis Göttingen neu verhandelt werde. Die aktuelle Vereinbarung stammt aus 2018, die neue beginnt im Jahr 2023. „Hier muss ein deutlich größeres Engagement des Landkreises eingefordert werden“, so der Kämmerer „im Bereich der Kindertagesstätten ist der Zuschussbedarf der Gemeinden sehr hoch“. Dieser  Zuschussbedarf in der Gemeinde Bad Grund habe sich seit dem Jahr 2014 von 712.270 Euro bis zum Jahr 2025 mit 1.381.100 Euro fast verdoppelt. Diese Kostenentwicklung habe zum einen damit zu tun, dass neue Gruppen in den Kindergärten dazu kämen oder erweitert würden, und demzufolge auch mehr Personal eingestellt werden müsse. Außerdem wurden auch die Krippengruppen größer. „Die Lastenverteilung ist nicht mehr tragbar, und ist eigentlich Aufgabe des Landkreises und von uns fast nicht mehr zu stemmen“, so Höfert. Hier habe man große Erwartungen in die Verhandlungen mit dem Landkreis. Aber auch das Land als Gesetzgeber würde die Kommunen bezüglich der Kosten stark heranziehen. Hier ergänzte der Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund, Harald Dietzmann, dass die prognostizierte Verdoppelung wahrscheinlich schon eher eintreffe, da im Jahr 2023 die neue Krippengruppe im Kindergarten in Gittelde an den Start gehen werde. Die Kompensation der Kosten wurde früher von den Elternbeiträgen für die Kindergärten geleistet, die es seit August 2018 nicht mehr gibt. Höfert sagte, dass der Landkreis positive Signale gesendet habe, weil er das Problem erkannt habe.

Weiter im Haushaltsplan präsentierte Höfert unter anderem die besonderen Unterhaltungsmaßnahmen im Bereich Gebäudemanagement/Allgemeine Liegenschaften. Für dieses Jahr seien rund 68.000 Euro dafür eingeplant. Darunter würden die Arbeiten zum Austausch der Ständer am Altbau der „Alten Burg“ in Windhausen sowie Sockelarbeiten gehören, wie auch die Erneuerung der Haupteingangstür am Rathaus in Windhausen zur Schaffung eines barrierefreien Eingangs, die Umrüstung der Beleuchtung im Rathaus Windhausen auf LED, die Fenstererneuerung in der Turnhalle in Bad Grund, Pflegemaßnahmen am Bergbaumuseum Knesebeckschacht, die Renovierung der Treppenanlage und Zuwegung zum Jugendraum in Gittelde, wie auch die Sanierung des Sockels und die Anbringung von Schwalbenbrettern am Gemeindezentrum in Gittelde. Außerdem muss die Heizung im ehemaligen Gemeindebüro in Eisdorf erneuert werden. Weitere besondere Unterhaltungsmaßnahmen im Gebäudemanagement belaufen sich auf 120.500 Euro im Bereich der Schulen und Kindertagesstätten. Dazu zählen unter anderem die Renovierung der Klassenräume und die Beschattung von Klassenräumen am Standort Gittelde sowie die Erneuerung des Fallschutzes am Spielgerät in der Grundschule am Standort Eisdorf.

Bei den Kindertagesstätten sollen Mängel an den Außenspielgeräten beseitigt werden, zudem muss der Nassbereich in der Kindertagesstätte Bad Grund und in Badenhausen saniert und die Heizungsanlage in der Kindertagesstätte in Eisdorf erneuert werden. Weiter berichtete Höfert, dass die Ansätze für die Grundsteuer A und B auf Grund der Entwicklung im Jahr 2021 und auf Basis der durchgeführten Jahresveranlagung 2022 ermittelt wurden. Eine Steigerung wurde nicht einbezogen, da die Entwicklung seit Jahren relativ konstant sei. Der Ansatz für die Gewerbesteuer wurde auf der Grundlage der Entwicklung im Jahr 2021 und der durchgeführten Jahresveranlagung 2022 ermittelt. Eine verlässliche Prognose sei zu Beginn eines Jahres schwierig, da keine Daten über die betrieblichen Entwicklungen. Der Ansatz wurde gegenüber 2021 wieder erhöht, zumal die Entwicklung in 2021 äußerst erfreulich gewesen sei und angenommen werden könne, dass die coronabedingte Verringerung der Erträge im Jahr 2020 inzwischen zumindest weitestgehend überwunden werden konnte. Gegenüber dem Ansatz von 1.580.000 Euro in 2021 wurden 2022 1.930.000 Euro und damit um 350.000 Euro erhöht veranschlagt.

Das Investitionsprogramm für die Jahre 2021 bis 2025 beinhaltet eine Summe von knapp einer Dreiviertel Mio Euro (fast 1 Mio zuzüglich der vorhandenen Haushaltsreste). Im Investitionsprogramm enthalten sind unter anderem die Planungskosten für den Neubau des Feuerwehrhauses in Bad Grund mit 91.000 Euro.

 

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