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25.02.2022

Schmutz- und Regenwasser-Gebühren bleiben gleich


Der Betriebsausschuss der Samtgemeinde Hattorf tagte im Schützenhaus in Wulften

Der Betriebsausschuss der Samtgemeinde Hattorf tagte/Es ging auch um Probleme beim Abwasserkanal in Hörden

...von Herma Niemann

In der jüngsten Sitzung des Betiesausschusses der Samtgemeinde Hattorf, der am Mittwoch im Schützenhaus in Wulften stattfand, ging es um die Gebührenbedarfsberechnung und den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserwerk für dieses Jahr. Wie der Kämmerer, Arnd Barke, berichtete, schlage die Verwaltung vor, die bisherigen Gebührensätze für die Verbraucher  im Bereich Schmutzwasser und Regenwasser unverändert für dieses Jahr zu übernehmen. Für die Regenwasser-Gebühren gibt es eine gesonderte Prognoseberechnung, die für Hattorf, Elbingerode, Wulften und die Dezentrale Abwasserbeseitigung eine Anpassung in den Jahren 2023/2024 andeutet.

Für Hörden wird eine Anpassung in den Jahren 2023/2024 nicht prognostiziert. Die Schmutzwassergebühren seien mit der Beschlussfassung im Jahr 2017 von 3,25 Euro auf 3,56 Euro pro Kubikmeter festgelegt worden und in dem Jahr letztmalig erhöht worden. Unter Berücksichtigung der anstehenden Investitionen im Rahmen der Erweiterung des Baugebietes Oderparksee müsse der Gebührensatz jedoch mittelfristig, also in den Jahren 2023/2024 angepasst werden. Grundsätzlich bleibe abzuwarten, in welche Richtung sich die Kostensituation der Schmutzwasserbeseitigung tatsächlich im Rahmen der Betriebsabrechnungen für die Jahre 2022 bis 2023 entwickeln werde. In der Sitzung ging es auch um die Haushaltssatzung für dieses Jahr. Wie Barke erklärte, seien unter anderem neben den Kosten für die Regenwasser-Baumaßnahmen am Ortsnetz Hörden und Wulften auch die Regenwassererschließung am vierten Bauabschnitt Oderpark eingeplant.

Zum Schmutzwassernetz Hörden entstand bei der Sitzung eine Diskussion um die Funktionstüchtigkeit. Besonders im Bereich Meßweg und dem sogenannten „Blumenviertel“ gebe es bei schlechtem Wetter regelmäßig Probleme, sodass das Abwasser teilweise in den Kellern der Häuser stünde. Abgesehen von baulichen Problemen bei der Zusammenführung verschiedener Kanäle gebe es wohl dort auch nur 0,5 Prozent Gefälle anstatt des benötigten einen Prozents. Dieses Problem wurde von der Verwaltung aufgenommen, mit dem Ziel, eine dauerte Lösung zu finden.

Zu der geplanten Erweiterung der Klärschlammvererdung sagte Barke, dass die bisherigen Gespräche mit dem Grundstückseigentümer im direkten Nahbereich zur Kläranlage zwischenzeitlich aufgegeben wurden. In Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Eko-Plant wurden weiter entfernt liegende Standortmöglichkeiten betrachtet. Zur Sanierung/Befahrung des Kanalnetzes Wulften berichtete Barke, dass in der Haushaltsplanung 2022 rund 35.000 Euro für die Kanalsanierung vorgesehen sein. Die vorhandenen Haushaltsmittel werden für die Befahrung und Sanierung  voraussichtlich auskömmlich sein. Weiter berichtet der Kämmerer, dass seitens der Stadt Osterode in der vergangenen Woche ein Auszug eines Rechtsgutachtens einer Fach-Anwaltskanzlei unter anderem zu den Verträgen mit der Samtgemeinde Hattorf in Auszügen zur Verfügung gestellt worden sei. Hintergrund ist ein Klageverfahren der Stadt im Rahmen der Abwassergebühren, in der bestimmte Fragestellungen zur Gebührenberechnung aufgeworfen wurden und eine entsprechende Hinweisverfügung des Verwaltungsgerichts Göttingen beigefügt war. Diesbezüglich habe jetzt die Stadt Osterode um einen Gesprächstermin gebeten, der in nächster Zeit terminiert werden soll. Im Kern ginge es um gezahlte Investitionsabschreibungen beziehungsweise Verzinsung. Im Zuge der anstehenden Besprechung sollen auch die noch offenen Modalitäten besprochen werden. Zum Wasserwerk konnte Barke berichten, dass im vergangenen Jahr verschiedene Maßnahmen im Rahmen des Konzeptes zur Erneuerung der Steuerungstechnik umgesetzt worden sein. Weitere Maßnahmen sollen vordringlich in 2022 abgearbeitet sein.

Was das jahrelange Klageverfahren bezüglich des einen Brunnens in Hattorf anginge, hätte das Oberlandesgericht Braunschweig im November des vergangenen Jahres das Urteil verkündet. Der Senat habe die Entscheidung des Landgerichts Göttingen im wesentlichen bestätigt, so Barke. Es sei der Samtgemeinde auch der beantragte Kostenvorschuss für die Planungskosten zugesprochen worden. Aufgrund der Höhe des Streitwertes habe der Senat für die Gegenseite die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb von einem Monat eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einzulegen, was nicht  erfolgte. Demnach kann der Eigenbetrieb nun aktiv in die Planung für die Brunnensanierung eintreten. Die Vorgeschichte: Anfang der 2000er Jahre sollte der Brunnen durch ein Planungsbüro saniert werden, weil der Brunnen immer wieder teuer regeneriert werden musste, da die Schüttung immer wieder nachließ. Mit Schüttung oder Quellschüttung bezeichnet man das aus einer Quelle austretende Wasservolumen in einer bestimmten Zeit, auch Abfluss genannt.  Der Ausbau nach Planungen des Büros war jedoch fehlerhaft, sodass die Schüttung sogar noch schlechter war als vorher. Bei einem Gutachten stellte sich heraus, dass bei der Sanierung nicht entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik gearbeitet wurde. Die aktuellen Forderungen gegenüber dem Planungsbüro belaufen sich auf insgesamt 160.991,95 Euro. Hiervon entfallen 111.832,21 Euro auf den für die Mangelbeseitigung zu verwendenden Kostenvorschuss. Die Verzugszinsen auf den Kostenvorschuss betragen aktuell 44.227,30 Euro. Diese Zinsen können frei verwendet werden. Schließlich seien in dem Gesamtbetrag noch enthalten 3.666 Euro als Erstattung für vorgerichtliche Anwaltskosten, auf welche bereits 1.266 Euro an Zinsen entstanden seien. Aktuell würde die Ausschreibung zur Suche nach einem Ingenieurbüro vorbereitet werden. Außerdem berichtete Barke, dass im vergangenen Jahr insgesamt 20 Rohrbrüche geortet und behoben worden seien, im Jahr 2020 waren es 18  und im Jahr 2019 15 Rohrbrüche.

Gebührensätze Schmutz- und Regenwasser 2020

Schmutzwassergeühren: 3,56 Euro pro Kubikmeter

Regenwassergebühren Hattorf: 0,29 Euro pro Quadratmeter

Regenwassergebühren Elbingerode: 0,14 Euro pro Quadratmeter

Regenwassergebühren Hörden: 0,16 Euro pro Quadratmeter

Regenwassergebühren Wulften: 0,22 Euro pro Quadratmeter

Dezentrale Abwasserbeseitigung: 20,41 Euro pro Kubikmeter

 

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