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16.02.2022

Zwei Teiche, zwei Zäune


Der Feuerlöschteich in Elbingerode muss eingezäunt werden, um Gefahren abzuwenden

In der Sitzung des Samtgemeindeausschusses für Bauen, Planen, Sicherheit und Ordnung ging es um die notwendige Einzäunung des Feuerlöschteiches in Elbingerode

...von Herma Niemann

In Elbingerode gibt es einen Feuerlöschteich und einen Teich, der weitläufig als „Biotop“ bezeichnet wird. Beide befinden sich direkt nebeneinander. Und in der jüngsten Sitzung des Samtgemeideausschusses für Bauen, Planen, Sicherheit und Ordnung ging es um die Einzäunung des Löschwasserteiches.

Der Fachbereichsleiter, Matthias Franziskowsi, erläuterte dazu, dass in der Vergangenheit mehrfach seitens der Mitgliedsgemeinde Elbingerode die fehlende Einzäunung der Wasserentnahmestelle anzeigt worden sei. Besonders im Hinblick darauf, dass spielende Kinder dort zu Schaden kommen könnten.

Um einen rechtskonformen baulichen Zustand herzustellen, soll in diesem Jahr die Entnahmestelle mit einem 1,25 Meter hohen Doppelstabmattenzaun sowie einem zweiflügeligem Tor in Rücksprache mit dem Samtgemeindebrandmeister erstellt werden. Für die Sicherheit am Löschteich ist die Samtgemeinde zuständig. Deswegen sollen 10.000 Euro in den Haushaltsansatz 2022 vorgetragen werden. Wie Franziskowsi erklärte, soll der Zaun so dicht wie möglich an die Teichkante gesetzt werden, um auch die Pflegemaßnahmen in diesem Bereich so klein wie möglich zu halten.

Ausschussmitglied Helmuth Otto aus Elbingerode (Gruppe CDU/WZW) stellte die Frage, wem überhaupt der jetzige vorhandene Zaun an der Entnahmestelle, der seit über 40 Jahren da sei, gehöre. Die Beantwortung der Frage sei immer noch offen geblieben. In der Vergangenheit habe die Gemeinde auch für die Unterhaltung und Instandsetzung des Zaunes gesorgt. Otto halte es zudem nicht für zielführend, zwei Zäune dort zu setzen. Denn den anderen Bereich mit dem „Biotop“ müsse dann die Gemeinde Elbingerode absichern. Das bedeutet, dass die Gemeinde um diesen Bereich einen zusätzlichen Zaun ziehen müsste, komplett durchgezogen ohne Tor.

Auf die Frage, wem der Zaun gehöre, sagte Franziskowsi, dass das die Aktenlage nicht hergebe. Das Grundstück gehöre der Gemeinde Elbingerode. Er betonte allerdings, dass die Wasserentnahmestelle zwingend gekoppelt sei mit der Baugenehmigung der Raiffeisen. Das heißt, wird diese Wasserstelle außer Betrieb genommen oder der Zugang verwehrt, erlischt die Baugenehmigung, so Franziskowsi. „Ich streite mich nicht gerne, aber was in dieser Form jetzt passiert, ist ein Schildbürgerstreich“, so Otto. Franziskowsi erinnerte daran, dass die frei zugängliche Wasserstelle Gefahren berge, die Samtgemeinde reagieren möchte und per Beschluss die Gefahrenstelle mit einer Einzäunung entsprechend beseitigen möchte. „Es kann nur logisch sein, eine Gefahrenstelle nur lokal abzugrenzen und nicht weitläufig“, so Franziskowsi.

Otto sagte daraufhin, dass die Gemeinde Elbingerode also einen zweiten Zaun ziehen werden müsse. Hier könne man eventuell eine gemeinsame Holzbestellung aufgeben, um einen besseren Preis zu erhalten, regte Franziskowski an. Bei einer Enthaltung wurde der Beschluss über die Einzäunung des Feuerlöschteiches beschlossen. Zur Haushaltssatzung sagte der Samtgemeindebürgermeister, Henning Kunstin, dass im Investitionsprogramm eine Summe von 780.000 Euro vorgesehen seien. Durch einen Vorschlag der Gruppe CDU/WZW ergebe sich eine Änderung der Samtgemeindeumlage für die Gemeinden, sodass sich ein leichter Überschuss im Ergebnishaushalt von 900 Euro ergebe.

Ausschussmitglied Björn Bartram merkte an, dass die 15.000 Euro für die Reaktivierung der Sirenen auf dem Produktkonto der Feuerwehren falsch seien, und auf das Konto Katastrophenschutz gehören würden. Frank Kaiser (SPD) sagte dazu: „Ich sehe das eigentlich nicht ein, dass wir dieses Geld in unseren Haushalt einstellen, da Katastrophenschutz Landkreissache ist“.

In der Sitzung ging es außerdem um die Erneuerung der Raumlufttechnischen Anlage in der in der Sporthalle der Grundschule Wulften. Wie der Fachbereichsleiter, Matthias Franziskowski, erläuterte, sei die Anlage in die Jahre gekommen. Jetzt müsse man sich die Frage stellen, ob die Anlage ertüchtigt oder erneuert werden solle. Ein Planungsbüro solle sich damit beschäftigen, ob es rentabel sei, die Anlage zu ertüchtigen oder ob es sich eventuell um einen wirtschaftlichen Totalschaden handele. Bei der turnusgemäßen Überprüfung der Anlage im August des vergangenen Jahres ist dem Prüfbericht zu entnehmen, dass sich die Anlage in einem mangelhaften beziehungsweise ungenügendem Zustand befindet. Laut Prüfbericht sei die Anlage nicht für den Hallensport geeignet, sei komplett abgängig, einzelne Bauteile seien defekt, Filterstufen seien nicht vorhanden und eine Keimbelastung in den Zu- und Abluftkanälen vorhanden. Eine Erneuerung der Anlage würde Kosten in Höhe von 150.000 Euro mit sich ziehen. Der Ausschuss einigte sich darauf, die Anlage einer erneuten Untersuchung zu unterziehen, und falls sie erneuert werden müsse, die benötigten Finanzmittel nicht erst in 2023 sondern im Haushalt 2022 im Investitionsbereich einzustellen.

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