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10.02.2022

CDU/WZW-Gruppe beantragt Änderung der SG-Umlage


Die Sitzung des Ausschusses für Entwicklung, Steuerung und Finanzen fand im Schützenhaus in Wulften statt

Die Haushaltssatzung war Thema im Hattorfer Samtgemeinde-Ausschuss für Entwicklung, Steuerung und Finanzen

...von Herma Niemann

In der ersten Sitzung, in der die Haushaltssatzung der Samtgemeinde Hattorf in die allgemeinen Beratungen gegangen ist, nämlich im Samtgemeinde-Ausschuss für Entwicklung, Steuerung und Finanzen, beantragte Willi Erhardt als Sprecher der Gruppe CDU/WZW, dass ab diesem Jahr die Samtgemeinde-Umlage für die Mitgliedsgemeinden geändert werden soll.

Die Umlage solle künftig zu 50 Prozent nach Steuerkraft und zu 50 Prozent nach Einwohnerzahl errechnet werden. Bisher wurde die Umlage rein nach Steuerkraft der Mitgliedsgemeinde berechnet. Die Reduzierung der SG-Umlage würde Hattorf mit 52.000 Euro, Hörden mit 31.000 Euro, Elbingerode mit 900 Euro und Wulften mit 55.000 Euro entlasten. Umgesetzt bedeutet dies, dass die Haushaltssatzung geändert werden muss, was zu Unmut auf Seiten der SPD führte.

Dies und der Antrag der Gruppe, die Haushaltsreste aus dem vergangenen Jahr in das Jahr 2022 zu übertragen, damit die Ansätze in diesem Jahr reduziert werden können, sorgte ebenfalls für einige Diskussionen. „Wir haben uns intensiv mit der Haushaltsberatung beschäftigt“, so Erhardt „und schlagen vor, die Haushaltsreste den Gemeinden wieder zurück zu führen. Das Leben spielt sich in den Gemeinden und nicht in der Verwaltung ab“. Dazu präsentierte die Gruppe CDU/WZW eine umfassende Änderungsliste. Durch diese Änderungen würde sich der vorläufige Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von 13.200 Euro auf 900 Euro verringern. Der Kämmerer der Samtgemeinde Hattorf, Arnd Barke, sagte, dass es möglich sei, Haushaltsreste beim jeweiligen Produktkonto hinüber zu schieben. Auch sei es ja generell nicht unüblich, Änderungslisten zu erstellen und in die noch zu verabschiedende Haushaltssatzung einzubauen.

Der Ratsvorsitzende, Georg Wipke (SPD), schlug vor, darüber abstimmen zu lassen, ob diese Anträge als Prüfauftrag an die Verwaltung gerichtete werden sollen, da man ja noch mehrere beratende Ausschüsse vor der eigentlichen Abstimmung im Samtgemeinderat vor sich habe. Dies wurde mit vier Stimmen der Gruppe CDU/WZW und drei Gegenstimmen der SPD beschlossen. Anschließend einigte man sich darauf, auf einen Beschluss über die Haushaltssatzung zu verzichten und die beiden Anträge der Gruppe CDU/WZW in den Fraktionen und in den kommenden Ausschüssen zu beraten.

Die ursprüngliche Haushaltssatzung erläuterte zuvor der Kämmerer. Diese weist im vorliegenden Entwurf im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge von 7.540.500 Euro und ordentliche Aufwendungen von 7.527.300 Euro auf, woraus der leichte Überschuss in Höhe von 13.200 Euro resultiere. „Wir können zufrieden sein, einen nahezu ausgeglichenen Haushalt zu präsentieren“, so Barke. Die von der Samtgemeinde weitergeleiteten Schlüsselzuweisungen wurden für das Haushaltsjahr 2022 mit einer Weiterleitungsquote von 10 v.H. eingeplant, der Ansatz für 2022 liegt bei 2.919.600 Euro. Die Kreisumlage soll von 50 v.H auf 45 v.H. gesenkt werden. Hier liegt der Ansatz bei 1.182.500 Euro. Die geplanten Investitionen belaufen sich auf 780.200 Euro.

Beim Investitionsprogramm eingeplant sind unter anderem die Planungskosten für den Neubau des Feuerwehrhauses in Wulften in Höhe von 35.000 Euro, für Baumaßnahmen am Rathaus in Höhe von 27.000 Euro und für Baumaßnahmen am Bauhof in Höhe von 150.000 Euro. Kreditaufnahmen sind in Höhe von 775.200 Euro geplant (davon entfallen rund 400.000 Euro für Pflichtaufgaben der Feuerwehr),  da die Investitionstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen aus Investitionstätigkeit nicht abgedeckt werden könne.

Die Kreditaufnahme liege damit über den veranschlagten Tilgungen (295.000 Euro), sodass eine Neuverschuldung erfolge. Dennoch sei eine erhebliche Entschuldung der Samtgemeinde zu verzeichnen, so Barke. Die langfristigen Schulden betrugen im Jahr 2008 noch 4.779.852 Euro und erforderten eine jährliche Tilgung in Höhe von 532.512 Euro. Im Haushaltsjahr 2015 betrugen die langfristigen Schulden 3.546.388 Euro bei einer jährlichen Tilgung von 251.005 Euro. Der Schuldenstand am 31. Dezember 2020 betrage 3.589.224 Euro. Positiv sei auch, dass der Höchstbetrag der Liquiditätskredite bei einer geplanten Höhe von 1.200.00 Euro nicht genehmigungspflichtig sei. Gegenüber dem Vorjahr sei dieser Betrag deutlich reduziert worden. Verpflichtungsermächtigungen sind vorgesehen in Höhe von 350.000 Euro für das Feuerwehrfahrzeug Wulften (TLF 3000).

In der Sitzung wurde auch die Jahresrechnung 2016 beschlossen. Wie der Samtgemeindebürgermeister, Henning Kunstin, berichtete, habe das Rechnungsprüfungsamt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. „Wir haben hier ein überaus positives Ergebnis“, so Kunstin. In dem Jahr wurde ein Überschuss in Höhe von 2.997.736 Euro erwirtschaftet, der mit dem Sollfehlbetrag aus kameralem Abschluss des Verwaltungshaushaltes verrechnet wird. Barke berichtete dazu, dass in dem Jahr eine kapitalisierte Bedarfszuweisung in Höhe von 2.320.000 Euro vom Land Niedersachsen das Ergebnis deutlich verbesserte. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen waren in Höhe von 88.000 Euro im Haushaltsplan veranschlagt. In dem Jahr wurden jedoch 160.000 Euro in Anspruch genommen. Im Rahmen von einer Übertragung von Haushaltsresten wurden von 2015 nach 2016 insgesamt 528.900 Euro als Kreditermächtigung übertragen. Zum Ende des Jahres 2016 bestanden für die Samtgemeinde Verpflichtungen aus langfristigen Darlehen in Höhe von 3.450.850 Euro. Tilgungen wurden in Höhe von 255.538 Euro geleistet. Die äußeren Liquiditätskredite beliefen sich auf 1,6 Mio. Euro. Zum Vergleich: Im Vorjahr waren es 4,4 Mio Euro. „Es ist somit eine deutliche Rückführung der Liquiditätskredite zu erkennen“, so Barke.

 

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