07.02.2022

Erläuterungen zu den Werten der täglichen Coronameldung

...Stadt Göttingen

Statistische Bereinigungen

In regelmäßigen Abständen wird der Datenbestand von Fällen bereinigt, die aus verschiedenen Gründen nicht mehr zu erfassen sind. Bspw. betrifft das Menschen, bei denen fälschlicherweise der Hauptwohnsitz in einer Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis Göttingen angegeben wurde. Ein weiteres Beispiel sind irrtümlich als positive PCR-Tests markierte Datensätze, die sich als positive Antigen-Schnelltestergebnisse entpuppen.

Gesamtzahl Fälle

Die Zahl aller durch einen Laborbefund bestätigten Infektionen mit dem Coronavirus im Landkreis Göttingen wird registriert. Der erste Fall wurde am 11.03.2020 festgestellt, seitdem wird jeder weitere Fall fortlaufend in der Statistik erfasst. Gezählt werden die Infektionen von Personen, die in den Gemeinden des Landkreises Göttingen leben bzw. hier gemeldet sind.

Aktuell Infizierte

Wer nach einer Coronavirus-Infektion erkrankt ist, oder sich erst kürzlich infiziert hat, kann andere Personen anstecken und gilt als aktuell infiziert. Sobald die Betroffenen nachweislich wieder gesund sind, oder die Quarantäne ohne Erkrankung absolviert haben, gelten sie als genesen und nicht mehr als aktuell infiziert. Auch Personen, die in Verbindung mit Covid-19 gestorben sind, zählen nicht zu dieser Gruppe.

Neuinfektionen

Die Inzidenz der Neuinfektionen ist ein Kennwert, um das Infektionsgeschehen verschiedener Regionen miteinander zu vergleichen. Berechnet wird sie anhand der Summe bestätigter Neuinfektionen, die vom Gesundheitsamt während der vergangenen 7 Tage elektronisch erfasst wurden; diese wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt. Es gilt ausschließlich der täglich auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) veröffentlichte Inzidenzwert für den Landkreis Göttingen, und zwar für alle Städte und Gemeinden im Kreisgebiet gleichermaßen. Die für einzelne Städte und Gemeinden ermittelten Inzidenzwerte spielen rechtlich keine Rolle.

Schutzmaßnahmen

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes und in der Niedersächsischen Corona-Landesverordnung geregelt. Die Corona-Landesverordnung legt Basis-Schutzmaßnahmen fest – Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen, Tragen einer medizinischen Maske in Räumen, ausreichend Hygiene. Ob weitere Schutzmaßnahmen erforderlich sind, ist an drei Indikatoren erkennbar. Leitindikator ist „Hospitalisierung“, weitere Indikatoren sind „Neuinfektionen“ und „Intensivbetten“. Der oben bereits erläuterte Indikator „Neuinfektionen“ ist auf das Kreisgebiet bezogen, „Hospitalisierung“ und Intensivbetten“ sind landesweiten Werte; sie sind dargestellt in Corona-Warnampel des Landes.

Hospitalisierung

Der Leitindikator Hospitalisierung zeigt die Zahl der an Covid-19 erkrankten Menschen an, die in den vergangenen 7 Tagen durchschnittlich neu in den Krankenhäusern in Niedersachsen aufgenommen wurden. Die landesweite Belegung wird ins Verhältnis zu 100.000 Einwohner*innen gesetzt.

Intensivbetten

Mit dem Indikator Intensivbetten wird angezeigt, welcher Anteil der Intensivbetten in den Krankenhäusern landesweit mit Covid-19-Erkrankten belegt ist (in Prozent).

Hotlines und Liveblog

Wenn ein Corona-Verdachtsfall oder eine Infektion vorliegt oder Kontakt zu Corona-Erkrankten bestand, muss dies nicht mehr beim Gesundheitsamt gemeldet werden. Positive PCR- und Schnelltest werden automatisch von den Testzentren oder Laboren dorthin übermittelt. Kontaktpersonen müssen von den infizierten Personen gemeldet werden. Wer einen positiven Selbsttest hat, muss einen PCR-Test (Labortest) machen lassen. Fragen beantwortet das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen unter der Rufnummer 0551/400-3500 (montags bis freitags von 8.30 bis 17.30 Uhr sowie sonnabends von 10.30 bis 15.30 Uhr) oder per E-Mail. Reiserückkehrende aus einem Risikogebiet werden gebeten, online eine digitale Einreiseanmeldung vorzunehmen. Fragen dazu können per E-Mail gestellt werden.

Fragen zur Corona-Verordnung oder zur Zulässigkeit von Veranstaltungen können per E-Mail an Veranstaltungen@goettingen.de gerichtet werden.

Die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen (GWG) bietet per E-Mail individuelle Beratung für Freiberufler, Soloselbstständige und Unternehmen. Darüber hinaus stehen auf der Website jederzeit aktuelle Informationen zur Verfügung.

Beratung für Gewerbetreibende im Landkreis bietet die Wirtschaftsförderung Region Göttingen WRG Informationen auf ihrer Webseite an und ist für Fragen erreichbar: Telefon 0551 525-4980.

Bei Fragen und Anregungen zum Familienalltag bietet die Kreisverwaltung eine Sprechstunde für Familien an: Montag zwischen 10.00 und 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr; Te­lefon 0551 525-2660 oder E-Mail.

Für allgemeine Fragen zur Coronavirus-Pandemie und den staatlichen Regelungen erreichen Bürger*innen die Hotline der Niedersächsischen Landesregierung montags bis sonnabends von 8.00 bis 20.00 Uhr (außer an Feiertagen) unter der Rufnummer 0511 120-6000.

Alle Details zum Coronavirus und zur Lage in Stadt und Landkreis Göttingen gibt es im Liveblog.

Aktuelle Warnhinweise und Meldungen gibt es auf der kostenlosen KATWARN-App des Landkreises und der Stadt Göttingen sowie über den Messenger-Service der Stadt Göttingen.

 

 

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