17.01.2022

Corona-Pandemie: Gesundheitsamt optimiert Informationsverfahren bei Absonderungen


Vorgehen bei positivem Labor- oder Schnelltest, bzw. bei Kontakt zu Personen mit selbigen

...Stadt Göttingen

Das Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen stellt sein Informationsverfahren ab Montag, 17. Januar 2022, um. Künftig erhalten Menschen, die einen positiven Labor- oder Schnelltest haben oder Kontaktperson eines positiven Falls sind, einen Infobrief statt eines Bescheides. Grundlage für diese Änderung ist die Niedersächsische Absonderungsverordnung.

In dem Infobrief steht dann kein konkreter Quarantäne- bzw. Isolationszeitraum mehr (Quarantäne gilt für Kontaktpersonen, Isolation für Infizierte). Stattdessen werden die Empfänger*innen darüber informiert, welche Quarantäne- bzw. Isolationszeiträume für sie gelten, welche Pflichten sie haben und was zu tun ist. Dieser Service soll baldmöglichst außerdem per SMS geboten werden, entsprechende technischen Vorbereitungen laufen. Ob Infobrief oder SMS: In beiden Fällen gibt es alle relevanten Links, die zu weiteren Informationen und Formularen auf der städtischen Webseite führen. 

Das ist zu tun

  • Infizierte Personen müssen ihre Kontaktpersonen über ein Web-Formular melden.

  • Die für eine etwaige Verkürzung der Quarantäne erforderlichen Nachweise (Impfnachweis oder Testergebnisse) sind künftig online einzureichen.

  • Wer eine Absonderungsbescheinigung braucht, etwa zur Vorlage bei der/beim Arbeitgeber*in für den Antrag auf Verdienstausfall, muss dies ebenfalls online Alle Informationen und Antragsformulare rund um das Thema Verdienstausfall gibt es für Beschäftigte und Arbeitergeber*innen online.

Nachweise über die Genesung werden automatisch nach Ende des Quarantäne- bzw. Isolations-zeitraums per Post verschickt, ein Antrag ist nicht erforderlich. Wer aktuell noch auf einen Quarantänebescheid wartet, also schon telefonisch kontaktiert und in Quarantäne gesetzt wurde, muss nichts veranlassen, sondern erhält die Absonderungsbescheinigung automatisch.

Service der Corona-Hotline wird ausgeweitet

Wer keinen Zugang zum Internet oder weitere Fragen zum Verfahren hat, für den ist die kostenlose Corona-Hotline unter 0551/400-3500 die richtige Anlaufstelle.
Der Service wird ab Montag, 17. Januar 2022, ausgeweitet: Die Hotline ist dann von montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr sowie sonnabends von 10.00 bis 16.00 Uhr zu erreichen.

 

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